Genehmigung für Kontoauflösung erforderlich ?

  • Hallo !

    Folgender Sachverhalt : Der Betreute ist Alleinerbe seiner verstorbenen Mutter.Sie hatte lediglich ein Girokonto mit Guthaben von ca. 6000 EUR.

    Der Betreuer hat mir den Erbschein als Nachweis vorgelegt.Er möchte nun das Girokonto der Verstorbenen auflösen.Braucht er für diese Auflösung eine Genehmigung ?Das Konto wurde noch nicht auf den Betreuten umgeschrieben.

  • SuFu !
    Zur Auflösung von Girokonten gibts genügend Treffer.
    Einer Umschreibung des Kontos bedarf es vorher nicht bei ausreichendem Erbnachweis.

  • Ich halte mich da an die Entscheidung des LG Hamburg vom 16.07.2010 - 317 O 77/10

    "Ein Nachlasspfleger (Betreuer) kann ein Girokonto des Erblassers (Betreuten) auch ohne nachlassgerichtliche (betreuungsgerichtliche) Genehmigung auflösen und das Kontoguthaben in Empfang nehmen."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!