Testament § 14 HeimG

  • Hallo,
    ich hab mal eine Frage bzgl. § 14 HeimG.
    Die betroffene Verstorbene hat mehrere Testamente gemacht. Sie hat eine ehemalige Mitarbeiterin der Pflegeheims und deren Bruder eingesetzt. Die Mutter der eingesetzten Erben soll ein Vermächtnis erhalten; sie ist ebenfalls und noch immer Angestellte des Pflegeheimes.
    Sie hatte nach meiner Auffassung auch Kenntnis von den Testamenten; sie hatte auch eine Vollmacht von der Verstorbenen.
    Die Vermächtnisnehmerin ist also m.M.n. auf alle Fälle ausgeschlossen; die eingesetzten Erben hatten angeblich keine Kenntnis vom Testament. Dann würde ja § 14 HeimG nicht greifen, oder? Sind sie nun aber als Kinder der Mitarbeiterin dennoch nach § 14 HeimG auch ausgeschlossen ?
    Und wie handhabt Ihr das technisch?
    Ich hatte einen solchen Fall noch nie!
    Danke für input!
    Gruß
    AKon

  • Liegt denn ein Erbscheinsantrag vor oder soll ein Antrag gestellt werden? Bei der Eröffnung kann nichts vom Nachlassgericht unternommen werden. Die gesetzlichen Erben werden ja benachrichtigt und können Einwendungen gegen das Erbrecht erheben.
    Normalerweise weiß man ja auch gar nicht, ob die Personen, die als Erbe namentlich im Testament benannt wurden, zufällig im Heim arbeiten. Teilweise sehe ich ja im Eröffnungsverfahren noch nicht mal, ob der Verstorbene im Heim lebte.

  • Alos nochmal zur Erklärung, der Erbin hat mir auf Anhörung, ob sie das Erbe annimmt oder nicht, mitgeteilt, dass sie nicht annehmen kann weil sie für den gleichen Verband arbeitet und außerdem die Tochter der Pflegedienstleiterin des Heimes ist, in dem die Verstorbene lebte.

    Hauptsächlich frage ich mich nu, ob nicht auch der Sohn als Kind der Pflegedienstleiterin nach § 14 HeimG als Erbe ausgeschlossen ist; er hat nämlich die Annahme erklärt!

    :confused:

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