Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Wenn die Betreuung aufgehoben wird, ist m.E. nach das Ende der Vergütung, der Tag, an dem der Beschluss an den Betreuer zugestellt wird.
Ich habe nun den Eindruck, dass die Berufsbetreuer in Kenntnis meines obigen Satzes das EB erst mehrere Tage nach dem Beschluss zurücksenden, da sie ja so noch einige Tage "rausschlagen" können.
Wie verfahrt ihr hier bzw. kann man auch die Meinung vertreten, dass mit dem Tag des Aufhebungsbeschlusses die Betreuung und damit Vergütungsanspruch endet?
Vielen Dank für eure Antworten.
LG