Testamentsvollstrecker entlassen

  • Hallo,
    Im Jahre 2000 wurde Testamentsvollstreckung angeordnet. Es wurde im Testament bestimmt, dass der TV das Vermögen für den Erben mündelsicher und zinsgünstig anlegt. Nunmehr bekomme ich vom Betreuer des Erben ein Schreiben übersandt, dass das Vermögen am Anfang 50.000 € betragen hat und nunmehr nur noch 40.000 €. Der Betreuer möchte gerne, dass wir einen neuen TV einsetzen. Außerdem macht der TV eine jährliche Vergütung gelten in Höhe von 0,33 %. Seit dem Jahre 2000. Gibt es da Verjährungsfristen bezugnehmend auf die Vergütung des TV?
    Gruß

  • Die Erben haben den TV zu überwachen und können ihn bei evtl. Pflichtverletzungen haftbar machen.

    Hinzu kommt, dass bei der Pflichtverletzung, die dem Gericht dargelegt werden muss (der Betreuer soll also den Verstoss im Detail darlegen; z.B. eine Rechungslegung des TV vorlegen aus der sich die Fehlverwaltung ergibt - § 2216 I BGB), das NLG den TV nach § 2227 BGB entlassen kann. Danach muss geprüft werden, ob ein neuer TV nach § 2200 BGB durch das NLG bestimmt werden muss. Mehr aber auch nicht, denn der Rest ist Sache des Prozessgerichts.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wie TL.
    Einen TV zu entlassen, ist nicht ganz einfach. Da muss schon einiges zusammen kommen. Man muss sich immer vor Augen halten, dass diese Person vom Erblasser ausgesucht wurde "und sein Wille geschehe!"

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