Pfleger nach § 1913 anstelle von Verfahrenspfleger

  • Hallo !

    Brauche mal euren Rat.

    In einem Nachlassverfahren wurde Nachlasspflegschaft angeordnet.Die Erben wurden noch nicht abschließend ermittelt.
    Der Nachlasspfleger hat bisher ca.5 Genehmigungsanträge gestellt ( u.a.Verkauf einer Immobilie).
    Habe immer einen Verfahrenspfleger bestellt.

    Hätte ich statt des Verfahrenspflegers aber eher einen Pfleger nach § 1913 BGB über das Betreuungsgericht bestellen müssen ?

  • Ich weiß nicht, wie oft dieses Thema jetzt schon hier diskutiert wurde....

    :sufu:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!