Hallo zusammen!
Habe hier folgendes Problem: Erblasserin verstorben, Ehegatte, Kinder und Kindeskinder sowie eine Schwester haben die Erbschaft ausgeschlagen. Währenddessen Einrichtung Nachlasspflegschaft wegen eines Bausparguthabens zusammen mit Ehemann. Bruder in Dänemark angeschrieben auch mit Belehrung zur Ausschlagung. Während des Verfahrens auch zum Vergütungsantrag der Nachlasspflegerin angehört. Es gab keine Rückbriefe, aber auch keine Reaktionen des Bruders. Nach Ablauf von 6 Monaten kam er nun als Erbe in Betracht, sodass m.E. die Nachlasspflegerin nicht mehr die Gläubiger (quotal) befriedigen konnte, sodass das Geld hinterlegt wurde. Ich wollte jetzt die Pflegschaft nach Wegfall des Sicherungsbedürfnisses aufheben und den Beschluss mit entsprechenden Hinweis auf die Hinterlegung und die Gläubigeranfragen an den Bruder als möglichen Erben nach Dänemark schicken. Die Gläubiger wollen jetzt natürlich gerne an das Geld, aber dafür müssen sie sich doch an den Erben in Dänemark wenden, oder? Bin im Moment total verwirrt und nicht sicher, ob das richtig war mit der Hinterlegung, aber einfach ignorieren, dass es diesen möglich Erben gibt, kann ich doch auch nicht...???