FH-Verfahren - Abänderungsklage allg. Frage

  • Hallo zusammen!Ich habe eine allgemeine Frage zum Unterhalt:Mir wird für die Festsetzung der VKH im Verfahren der UH-Abänderungsklage die F-Akte mit der vorherigen FH-Akte vorgelegt und da wundere ich mich: Es war zunächst ein FH-Beschluss Land/UVK ./. KV ergangen. Dann gab es eine Abänderungsklage KV ./. Land und nach richterl. Hinweis auf die Richtigkit des Passivrubrums eine "neue" Abänderungsklage KV ./. Kind, ges. vertr. d. KM. Da ist dann der Unterhalt aus dem FH-Beschluss auf 0 € herabgesetzt worden und die Kosten dem Kind auferlegt worden. Hier wurde nicht das Land - UVK beteiligt. Es ging alles an die KM, die sich leider nicht gerührt hat.Jetzt stelle ich also auch noch den Übergangsanspruch auf das Kind fest!Finde ich alles sehr komisch!? Muss ich da irgendwas veranlassen oder ist das halt so?

  • Das ist nicht (mehr) Dein Bereich. Der Richter hielt diesen Weg offensichtlich für richtig.

    Ulf

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