Ich hab paar Fragen zu einem Genehmigungsverfahren.:alarm
Verfahrensablauf war folgender:
- Mutter schlägt für kind Erbschaft aus.
- Die Erklärung wird familiengerichtlich genehmigt.
- Die Kindesmutter reicht die Genehmigung nicht rechtzeitig beim Nachlassgericht ein.
- Die Kindesmutter ficht die Fristversäumnis an, schlägt erneut aus, beantragt familiengerichtliche Genehmigung
- Der Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung wird mangels Genehmigungserfordernis zurückgewiesen, da dieser bereits von der ersten Genehmigung abgedeckt ist.
Sehe ich es richtig, dass die Mutter jetzt den alten Genehmigungsbeschluss und den zweiten Zurückweisungsbeschluss beim Nachlassgericht wegen §1829 BGB einreichen muss?
Helft mal bitte auf die Sprünge.
Danke.:daumenrau
henry
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!