Insolvenz+Teilung nach § 3 WEG

  • HILFE! Ich stehe auf dem Schlauch! :confused:

    Mir liegt ein Ersuchen des Insolvenzgerichts auf Eintragung des Insolvenzvermerks vor, für das Grundstück XY, gebucht im Grundbuchblatt 123. Die Insolvenzschuldnerin war Miteigentümerin zu 1/2 an dem Grundstück XY.

    Just, bevor mir dieses Ersuchen vorgelegt wurde, hat meine Kollegin einen Vorantrag aus dem letzten Jahr vollzogen - mit dem Ergebnis, dass die Teilung des Grundstücks XY nach § 3 WEG vollzogen und das alte GB geschlossen wurde.

    Es sind anstelle des Grundbuchblattes 123 nunmehr die Wohnungsgrundbücher 345 und 567 mit jeweiligen xy/1.000 MEA am Grundstück vorhanden. 345 gehört der Schuldnerin, 567 ihrem Mann (der vorher in Blatt 123 auch schon Miteigentümer war).

    Kann ich denn jetzt den Insolvenzvermerk zwanglos in Blatt 345 eintragen? Das Ersuchen lautet noch auf Blatt 123...

  • Wenn das Ersuchen vor Vollzug der WEG-Aufteilung datiert, würde ich den Vermerk jetzt ohne Weiteres dort eintragen, wo nun der MEA der Schuldnerin gebucht ist.

    Ulf

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