Aufhebung Zurückweisungsbeschluss? Widereinsetzung?

  • Hallo, ich bräuchte mal euren Rat zu folgendem Fall:

    Es wurde beantragt das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Teilgrundschuldbriefes durchzuführen. Gläubiger des Rechtes und somit ausschließlich antragsberechtigt ist eine Erbengemeinschaft. Der Antrag wurde jedoch nur von einem der Erben gestellt.
    Der Erbe wurde dann mehrfach darauf hingewiesen, dass das so nicht ausreicht und der Antrag von sämtlichen Erben zu stellen ist.
    Ist nicht erfolgt - Antrag wurde dann nach monatelanger Untätigkeit des Antragstellers zurückgewiesen. Kostenvorschuss wurde einbehalten.

    Nun ruft mich der Antragsteller an und meint, es gäbe nun Probleme mit seiner Bank (warum konnte ich nicht so ganz nachvollziehen). Er wollte nun von mir wissen, was für Möglichkeiten er hat, dass Verfahren weiter zu betreiben. Da ich die Aufgebotssachen noch nicht lange mache - bin ich mir da selbst nicht ganz sicher.

    Würdet ihr, wenn er nun Rechtsmittel gegen den Zurückweisungsbeschluss einlegt und in diesem Zuge die Anträge aller Erben vorgelegt werden, den Zurückweisungsbeschluss aufheben?
    Gibt es eine Art "Widereinsetzung" in das Verfahren?

    Oder hat er schlichtweg Pech gehabt und muss einen neuen Antrag stellen und erneut die Kosten dafür bezahlen?

    Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!! :confused:

  • :zustimm:

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