Hallo alle zusammen,
ich bitte um Mithilfe bei folgenden Sachverhalt:
A stirbt 2005 und hinterlässt nur Schulden. Zur Nachlassakte gelangen mehrere Gläubigeranfragen, darunter auch eine vom Finanzamt. Alle bekannten Erben schlagen das Erbe aus. Nunmehr stellt sich nach einigen Jahren heraus, dass A Mitglied einer Erbengemeinschaft ist. Ca. 5.000,-- EUR fallen nun in den Nachlass. Aufgrund dessen wurden noch 2 uneheliche Töchter ohne das Nachlassgericht ermittelt, die seinerzeit nicht auffindbar waren und demnach auch das Erbe nicht ausschlagen konnten. Wenn diese Erben nun ein ES beantragen, stelllt sich für mich die Frage, ob dann die aktenkundigen Gläubiger informiert werden. Zumindest das Finanzamt könnte informiert werden, da dieses vermutlich einen VA als Titel besitzt, der erst nach 30 Jahren verjährt.
Wie ist die übliche Praxis bei Nachlassgerichten?
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten:daumenrau!