Hallo, ich bin seit ca. 3 Monaten in der Nachlassabteilung und habe folgendes Problem.
Mir liegt ein gemeinschaftliches notarielles Testament, welches nach dem Ehemann eröffnet wurde, mit folgendem Inhalt vor:
§ 1
Wir setzen uns gegenseitig zu befreiten Voreben ein.
Der Längstlebende von uns soll in Bezug auf das bewegliche Vermögen uneingeschränkt verfügen können. Die Nacherbfolge bezieht sich lediglich auf den Grundbesitz.
§ 2
Nacherben zu gleichen Anteilen und Rechten sollen unsere Kinder sein, nämlich
a) Sohn
b) Tochter
§ 3
Der Längstlebende von uns hat das Recht, allein eine weitere Verfügung in Bezug auf das Erbe unserer Kinder zu treffen.
§ 4
Wenn der Überlebende von uns wieder heiratet, behält er den gesetzlichen Erbteil als Vorerbe.
Wegen des übrigen Nachlasses des Erstversterbenden tritt die zu § 2 angeordnete Nacherbfolge ein.
§ 5
Die Bestimmungen dieses Testamentes treten auch insoweit mit der Wiederverheiratung außer Kraft, als sie Anordnungen des Überlebenden Teils enthalten.
Die Ehefrau möchte nun einen Erbschein beantragen, da das Grundbuchamt folgende Zwischenverfügung mitgeteilt hat:
Das gemeinschaftliche Testament vom _ enthält eine sog. gegenständlich beschränkte Nacherbeneinsetzung. Demnach soll sich die Nacherbfolge nur auf den Grundbesitz beziehen. Eine solche gegenständlich beschränkte Nacherbeneinsetzung ist jedoch nach herrschender Meinung nicht zulässig (vgl. MüKo, Rn. 9 zu § 2100 BGB).
Ob und ggf. welche Auswirkung diese unwirksame Nacherbeneinsetzung auf die Erbfolge hat, kann abschließend nur in einem Erbscheinsverfahren geklärt werden.
Der Erbscheinsantrag des Notars der Ehefrau sagt nur folgendes: Aufgrund des not. Testaments ist die Ehefrau zur alleinigen befreiten Vorerbin eingesetzt. Nacherben - hinsichtlich des Grundbesitzes - sind : Sohn und Tochter zu je 1/2 Anteil.
Die Wiederverheiratungsklausel wurde vergessen.
M.E. ist die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes nicht richtig, da ja aufgrund der Wiederverheiratungsklausel auf jeden Fall Vor- und Nacherbfolge angeordnet wurde. Da der Erbscheinsantrag zu unkonkret ist, muss ich diese noch beanstanden, bin mir aber nicht sicher, wie der Erbschein zum Schluss tatsächlich lauten muss und was alles mit hinein muss.
Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke!