Gegensätzlicher Wille des Minderjährigen - § 1796?

  • Vereinfachter Sachverhalt:

    16-Jähriger erscheint auf RASt und berichtet, dass er zusammen mit seinem Vater ein Haus nach der verstorbenen Mutter geerbt habe. Das Haus sei noch hoch belastet und der Vater verdiene nicht sehr viel Geld. Der 16-Jährige mache eine Ausbildung und verfüge über eine entsprechende Vergütung sowie über Halbwaisenrente. Die Zahlungen gingen auf ein Konto des Vaters. Der Vater teile ihm wochentlich einen Geldbetrag zu. Außerdem gebrauche der Vater einen Teil des Einkommens des Kindes, um das Haus zu unterhalten.

    Der 16-Jährige hat sich jetzt wohl mit dem Vater überworfen und ist zu seiner Freundin gezogen. Er wolle jetzt sein ganzes Geld haben und nichts mehr für das Haus bezahlen müssen. Er beantragt die Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Vermögenssorge.

    Eine Vermögensgefährdung ist derzeit nicht erkennbar, da der Vater kein Geld des Kindes zweckfremd verbaucht. Allerdings scheinen die Interessen des Vaters und des Kindes dahingehend unterschiedlich zu sein, ob das geerbte Haus gehalten werden soll.

    Ich frage mich und euch nun, was das Gesetz in diesem Fall vom Familienrechtspfleger erwartet: Anwendung des 1796 und die Bestellung eines Ergänzungspflegers, der die Erbauseinandersetzung und nötigenfalls die Teilungsversteigerung betreibt? Das wäre wohl ein ziemlich großes Rad!

  • Nun ja, offenbar möchte der Sohn sich wohl über den Nachlass auseinandersetzen. Dabei kann ihn der Vater nicht vertreten, weil er selbst Miterbe ist, §§ 1629, 1795, 181 BGB.

    Man sollte daher m.E. schon darüber nachdenken, einen Ergänzungspfleger zu bestellen. Zuvor würde ich jedoch gegenüber Sohnemann klar machen, dass der Pfleger vielleicht auch eine andere Sicht der Dinge hat, als er und somit das Ergebnis völlig offen ist. Außerdem kostet das natürlich etwas, was evtl. aus dem Vermögen des Kindes zu zahlen wäre.

    Bleibt der Sohn dann bei seinem Wunsch, wäre als nächstet der Vater zu hören. Vielleicht ergibt sich dann ja auch doch noch eine Lösung ohne Pfleger.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wenn das Sohn meint, er würde noch zu Zeiten seiner Minderjährigkeit Geld in die Hand bekommen, ist er natürlich auf dem Holzweg. Denn die Verwaltung der aus einer etwaigen Erbauseinandersetzung resultierenden Gelder würde bis zur Volljährigkeit wiederum dem Vater als gesetzlicher Vertreter obliegen.

    Im Übrigen kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Pfleger bei der geschilderten Sachlage eine ggf. zwangsweise herbeizuführende Erbauseinandersetzung noch zu Zeiten der Minderjährigkeit des Sohnes befürwortet.

  • Im Übrigen kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Pfleger bei der geschilderten Sachlage eine ggf. zwangsweise herbeizuführende Erbauseinandersetzung noch zu Zeiten der Minderjährigkeit des Sohnes befürwortet.

    Das ist sicher so, führt jedoch nicht dazu, dass man eine Pflegerbestellung ausschließt. Der Pfleger muss ja nicht dem Willen des Kindes entsprechen.

  • Wenn das Sohn meint, er würde noch zu Zeiten seiner Minderjährigkeit Geld in die Hand bekommen, ist er natürlich auf dem Holzweg.


    Und genau darüber sollte man erst mal mit dem Jungen reden. Wenn der Vater nicht verkaufen will, bliebe ja nur eine Teilungsversteigerung. Und die geht nicht von heute auf morgen und ist auch nicht kostenlos. Und wenn das Haus noch hoch belastet ist, ist fraglich, was unterm Strich dann überhaupt raus kommt. Es ist auch nicht sicher, dass das alles noch vor der Volljährigkeit über die Bühne geht. Über das alles hat der Junge sicher nicht nachgedacht. Er sieht nur die "Dollarzeichen" klitzern.
    Hier geht es wohl offensichtlich darum, dass Sohn und Vater ordentlich Streit haben. Vielleicht geht es ja um`s Geld. Dass Eltern ihren 16jährigen Kindern Taschengeld geben, ist normal. Vielleicht ist es aber nicht ganz so normal, dass die Ausbildungsvergütung des Sohnes auf das Konto des Vaters geht. Vielleicht wünscht sich der Sohn nur etwas mehr Eigenverantwortung. Der Gesprächsansatz sollte da wo ganz anders liegen. Aber dafür dürfte eher nicht das Gericht zuständig sein.
    Auch ein Pfleger kostet Geld, was am Ende möglicherweise der Junge bezahlen muss.
    Ich würde erst noch mal mit ihm reden und hinterfragen, was seine wirklichen Gründe sind.

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