Für den Wirkungskreis "Aussage bei der StA" habe ich einen Standardanwalt, den ich vorher fernmündlich frage, ob er bereit ist die Sache zu übernehmen. Und da gab es schon reichlich Gelegenheit. Ist dann das persönliche Erscheinen vor Gericht verzichtbar? Eigentlich kommt er nur rein, nimmt die Bestallung in Empfang und ist wieder draußen. Belehren muss ich ihn nicht mehr. Ach ja, ich verabschiede Pfleger und Vormünder mit Handschlag. Aber deswegen das ganze Brimborium?![]()
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