Hallo zusammen,
mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer fam.gerichtlichen Genehmigung vor. Hintergrund: Minderjährige Kinder haben zu je 1/2 Anteil die verstorbene Großmutter beerbt.
Zum Nachlass gehört ein Grundstück, das im Testament dem Vater der beiden Erben als Vermächtnis zukommen soll. Dies bedeutet, dass der Kindesvater Nachlassgläubiger gegenüber seinen beiden Kindern ist.
Sehr ihr einen Vertretungsausschluss des Vaters bei der Grundstücksübertragung an ihn? Überlege hin und her, ob evtl. ein Ergänzungspfleger einzusetzen ist....
Viele Grüße, Lisa-Marie
Erfüllung eines Vermächtnisses durch minderjährige Erben
-
Lisa-Marie -
7. März 2014 um 10:24
-
-
Dabei handelt es sich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit im Sinne von § 181 BGB (siehe BayObLG, DNotZ 83, 176).
Kein Ausschluss von der Vertretung, daher kein Ergänzungspfleger.
Dennoch handelt es sich natürlich um die Verfügung über ein Grundstück, sodass eine familiengerichtliche Genehmigung nach §§ 1643, 1821 BGB erforderlich ist. -
-
Daanke!!!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!