Anhörung nach § 7 FamFG; Person nicht auffindbar

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe ein problem in meiner 'geliebten' Aufgebotssache.

    Ausschluss eines Eigentümers.

    Im GB sind mehrere Eigentümer eingetragen.

    Eine Miteigentümerin ist verstorben. Angaben wann und wo das geschehen sein soll, kann keiner machen. Eben nur dass sie tot ist.

    Ich kann sie zum Aufgebotsantrag also nicht hören.

    Und nun? Einfach nur den Rest anhören? Ich habe schon sämtliche Standesämter in der Umgebung angeschrieben und die Miteigentümer befragt. Hab keine weitere Spur.

    Mein Problem ist § 7 FamFG.

    Hat jemand eine Idee wie ich hier verfahren kann/muss?

  • EMA war natürlich das Erste was ich veranlasst habe.

    Es wurde mir von mehreren Stellen gesagt, dass sie tot ist (von anderen Miteigentümern dieses Weges), aber keiner konnte genaue Angaben machen (wann und wo).

    Da sie aber nunmehr über 100 sein müsste, kann man eigentlich auch davon ausgehen, dass sie tot ist.

    Wenn ich sie nicht ermitteln kann, und ich habe hier ja nun vieles versucht, dann mache ich jetzt mal das Aufgebot.

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