Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein problem in meiner 'geliebten' Aufgebotssache.
Ausschluss eines Eigentümers.
Im GB sind mehrere Eigentümer eingetragen.
Eine Miteigentümerin ist verstorben. Angaben wann und wo das geschehen sein soll, kann keiner machen. Eben nur dass sie tot ist.
Ich kann sie zum Aufgebotsantrag also nicht hören.
Und nun? Einfach nur den Rest anhören? Ich habe schon sämtliche Standesämter in der Umgebung angeschrieben und die Miteigentümer befragt. Hab keine weitere Spur.
Mein Problem ist § 7 FamFG.
Hat jemand eine Idee wie ich hier verfahren kann/muss?