• boah, jetzt aber mal ball flachhalten ! Die Erhebung der Konkursdividende ist ne Holschuld ! Das sollten auch mal die Hinterlegungsstellen zur Kenntnis nehmen ! und ihre Formalritterschaft einmal dem materiellen Recht angleichen.

    An Tagen wie diesen, äh, nein, in Fällen wie diesen, in denen der Aufwand größer ist als die Quote gilt das Portokassenprinzip: Schreiben an Verwalter: keine Bedenken, dass der mit Schreiben vom .... restierende Anderkontenbestand als Nachtragsvergütung vereinnahmt wird. Und gut ist..... sollte dann doch ein Gläubiger von seinem Ausflug zrückkommen und seine 22,50 EUR verlangen, bekommt es die. Sollte der Verwalter inwzwischen delistet sein oder verstorben (sog. delisting ex lege) mag der betreffende Gläubiger einen Rechtsstreit gegen das Land anstregen.....es ist und bleibt eine Holschuld.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!