Guten Morgen! Folgender Sachverhalt:
Gegen den Schuldner läuft eine Pfändung bei der Sparkasse. Er hat ein P-Konto. Jetzt beantragt der Schuldner, dass das Guthaben gemäß §850l ZPO der Pfändung bis zu 12 Monaten nicht unterworfen ist oder hilfsweise den Pfändungsfreibetrag dauerhaft zu erhöhen.
Er hat keine Kinder und ist nicht verheiratet.
Der Antrag wird damit begründet, dass er monatlich Spesen i. H. v. ca. 420 € bekommt.
Aus den eingereichten Verdienstbescheinigungen gehen diese Spesen nicht hervor. Auf dem Konto gehen jedoch Zahlungen des Arbeitgebers unter dem Verwendungszweck "Spesen Monat XY" ein. Die Beträge varieren jedoch zwischen 720 und 950€.
Der Gläubiger hat bereits beantragt den Antragt zurückzuweisen, da aus den Gehaltsabrechnungen keine Spesen ersichtlich sind.
Für Hilfe wäre ich dankbar