Freigabe von Spesen bei P-Konto

  • Guten Morgen! Folgender Sachverhalt:

    Gegen den Schuldner läuft eine Pfändung bei der Sparkasse. Er hat ein P-Konto. Jetzt beantragt der Schuldner, dass das Guthaben gemäß §850l ZPO der Pfändung bis zu 12 Monaten nicht unterworfen ist oder hilfsweise den Pfändungsfreibetrag dauerhaft zu erhöhen.
    Er hat keine Kinder und ist nicht verheiratet.
    Der Antrag wird damit begründet, dass er monatlich Spesen i. H. v. ca. 420 € bekommt.
    Aus den eingereichten Verdienstbescheinigungen gehen diese Spesen nicht hervor. Auf dem Konto gehen jedoch Zahlungen des Arbeitgebers unter dem Verwendungszweck "Spesen Monat XY" ein. Die Beträge varieren jedoch zwischen 720 und 950€.
    Der Gläubiger hat bereits beantragt den Antragt zurückzuweisen, da aus den Gehaltsabrechnungen keine Spesen ersichtlich sind.

    Für Hilfe wäre ich dankbar :)

  • Soll er doch erst mal einen Nachweis über die Abrechnung der Spesen vorlegen.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Das ist wohl genau anzugeben, denn nach § 850a Abs. 3 ZPO sind Spesen nicht uneingeschränkt pfandfrei.

    Das sehe ich genauso. Damit geht § 850 l ZPO nur dann, wenn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird, da dieser dann bereits § 850 a ZPO berücksichtigen muss und damit tatsächlich nur noch der unpfändbare Teil der Spesen und auch des übrigen Einkommens überwiesen wird. Wobei das nach der Entscheidung des BGH vom 11.10.2011 - VII ZB 61/10 - eigentlich eher einen speziellen Fall des § 850 k Abs. 4 ZPO darstellt.

  • Der Schuldner hat nun die Zahlung der Spesen durch seinen Arbeitgeber nachgewiesen. Alle Spesen wurden steuerfrei gezahlt. Nach §850a Nr. 3 ZPO sind Spesen ja unpfändbar soweit sie den Rahmen des üblichen nicht übersteigen. Der Zöller zu 850a ZPO Rn. 7 sagt, dass die Spesen somit unpfändbar sind, da sie steuerfrei gezahlt wurden.
    Seht ihr das auch so oder gibt es da noch andere Entscheidungen? Die Spesen betragen durchschnittlich 720 Euro.
    Danke :)

  • Das die Spesen bisher steuerfrei waren, heißt nicht, dass sie auch in Zukunft so sind.

    Für § 850 l ZPO ist der Sachverhalt m.E. zu dünn.

    Kompromiss: Spesen werden freibetragserhöhend bis EUR X mtl. berücksichtigt, sofern wom AG kommend und auch so bezeichnet sind. Befristung auf xx Monate.

  • Kann man in den Fällen, in denen z.B. die Auslösegelder schwanken, einen Pauschalbeschluss erlassen (Durschnitt der Auslösegelder der letzten Monate) oder muss für jeden Monat eingesonderter Beschluss + vorheriger Antrag ergehen?

  • Kurze Antwort zur kurzen Sachverhaltsdarstellung: es kommt drauf an! :D

    Wenn schon beim Arbeitgeber gepfändet worden ist, kannst du auf diese Pfändung Bezug nehmen und das vom Arbeitgeber überwiesene Geld freigeben, wenn nicht, dann Alternative 2. Einen "Durchschnittsbetrag" freizugeben geht nicht.

  • Der Schuldner hat nun die Zahlung der Spesen durch seinen Arbeitgeber nachgewiesen. Alle Spesen wurden steuerfrei gezahlt. Nach §850a Nr. 3 ZPO sind Spesen ja unpfändbar soweit sie den Rahmen des üblichen nicht übersteigen. Der Zöller zu 850a ZPO Rn. 7 sagt, dass die Spesen somit unpfändbar sind, da sie steuerfrei gezahlt wurden.
    Seht ihr das auch so oder gibt es da noch andere Entscheidungen? Die Spesen betragen durchschnittlich 720 Euro.
    Danke :)

    Das LG Essen (11 T 338/69) hält bei Grundsätzen für die Pfändbarkeit von steuerlich anerkannten Spesenvergütungen eine Kürzung derselben um 20 % als häusliche Ersparnis für angebracht. Nur 80 % der Spesen wären demnach als unpfändbar anzusehen. (MDR 1970, 516, 517).

  • Der Schuldner hat nun die Zahlung der Spesen durch seinen Arbeitgeber nachgewiesen. Alle Spesen wurden steuerfrei gezahlt. Nach §850a Nr. 3 ZPO sind Spesen ja unpfändbar soweit sie den Rahmen des üblichen nicht übersteigen. Der Zöller zu 850a ZPO Rn. 7 sagt, dass die Spesen somit unpfändbar sind, da sie steuerfrei gezahlt wurden.
    Seht ihr das auch so oder gibt es da noch andere Entscheidungen? Die Spesen betragen durchschnittlich 720 Euro.
    Danke :)

    Das LG Essen (11 T 338/69) hält bei Grundsätzen für die Pfändbarkeit von steuerlich anerkannten Spesenvergütungen eine Kürzung derselben um 20 % als häusliche Ersparnis für angebracht. Nur 80 % der Spesen wären demnach als unpfändbar anzusehen. (MDR 1970, 516, 517).

    Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen.

    Die Unpfändbarkeit wird nur dadurch eingeschränkt, sofern sie den Rahmen des Üblichen übersteigen. Und wenn die Spesen schon steuerfrei gezahlt werden, kann man nicht von unüblicher Höhe sprechen. Für die Entscheidung des LG fehlt also jede Grundlage. Die gesetzliche Vorschrift ist insofern nicht auslegefähig!

  • Man muss nicht alles verstehen. :)

    Stöber erwähnt ebenfalls die Entscheidung des LG Essen und meint dazu, dass die steuerlich anerkannten Sätze u.U. zu kürzen sind, wenn sich durch die mit den Reisekosten gedeckte Verpflegung usw. eine häusliche Ersparnis ergibt (Stöber Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn 990).
    Grund: Mit den zweckgebundenen oder zur Abgeltung erschwerter Arbeitsbedingungen gewährten Zuwendungen soll dem Schuldner die Deckung der Mehraufwendungen aus Anlass der Arbeit oder ihrer Erschwernisse gesichert, nicht aber die Erzielung eines Gewinns ermöglicht werden.

  • Hallo, ich schließe mich der Frage mal an. Ich bin noch nicht lange dabei - habe erstmals so einen Fall in der Bearbeitung.

    Der Schuldner hat im November seinen Arbeitgeber gewechselt. Er bekommt nun 2.449,30 EUR ausgezahlt, 987,68 EUR hiervon ist eine Auslöse/Spesen. Vorgelegt wird die Lohnabrechnung des Monats November (06.11.2023 - 30.11.2023).

    Es wird die Kontenfreigabe für die Spesen begehrt. Wie gehe ich hier vor? Muss ich Monat für Monat einen Betrag freigeben?

    Ich bin ratlos und freue mich über jede Hilfe :)

  • ist denn auch beim Arbeitgeber gepfändet?

    d.h. ist alles was auf dem Konto ankommt pfandfrei? Wenn ja, kann einfach alles was vom Arbeitgeber kommt, freigegeben werden. Wenn nein, muss jeden Monat gerechnet werden

  • ist denn auch beim Arbeitgeber gepfändet?

    d.h. ist alles was auf dem Konto ankommt pfandfrei? Wenn ja, kann einfach alles was vom Arbeitgeber kommt, freigegeben werden. Wenn nein, muss jeden Monat gerechnet werden

    ggf. könnte der AG ja auch die Spesen gesondert überweisen, bei entsprechender Bezeichnung im Verwendungszweck dürfte (hierfür) ein einmaliger Beschluss ausreichen....

  • Tudi
    17. Januar 2022 um 11:10

    Siehe mein Post unter #3 :)

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