Kosten für die Testamentseröffnung - Kostenschuldner?

  • Hallo zusammen,

    Ehemann und Ehefrau haben ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Am 3. März verstirbt der Mann, drei Tage später die Frau. Das Testament wird danach eröffnet - aber nur nach dem Ehemann.

    Benachrichtig von der TEÖ werden demnach ja auch nur die gesetzlichen Erben des Ehemannes. Aber habe ich denn jetzt überhaupt noch einen Kostenschuldner. Die Ehefrau ist ja bereits als einzige testamentarische Erbin weggefallen. Hatte jetz kurz überlegt, ob die gesetzlichen Erben der Ehefrau jetzt die Kosten tragen müssen - so quasi als Nachlassverbindlichkeiten... aber irgendwie erscheint mir das nicht richtig, zumal diese Personen ja auch noch nicht mal Benachrichtigungen von der TEÖ erhalten (die gesetzlichen Erben der Eheleute sind unterschiedliche - jeweils die Geschwister).

  • ...
    Benachrichtig von der TEÖ werden demnach ja auch nur die gesetzlichen Erben des Ehemannes. ...

    Das ist m. E. nicht richtig. Normalerweise hätte die Ehefrau die Nachricht erhalten. An ihre Stelle treten nun ihre Erben (egal ob gesetzliche oder gewillkürte). Diese Erbeserben des Ehemannes müssen das nach ihm eröffnete Testament erhalten und sind auch Kostenschuldner.

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