Akteneinsicht - Akte sei bei anderem Gericht

  • Die folgende Konstellation häuft sich bei mir in letzter Zeit: Ich beantrage eine Aktenkopie einer Nachlassakte (oder anderen Akte). Das Gericht teilt mit, dass sich die Akte gerade beim Gericht xyz (meist Landgericht) in einem Zivilverfahren oder anderen befinde. Damit scheint sich die Sache für das Amtsgericht erledigt zu haben. Müsste das Amtsgericht nicht eigentlich die Akte zurückholen, kopieren und dann wieder versenden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Akteneinsicht von einem Gericht gewährt werden kann, das die Akte nur beigezogen hat.

  • ja, normal wird die Akte für bspw. 3 Tage zurückerfordert, Kopie gemacht und wieder an LG zurückgeschickt

    Auf Grund welche Rechtsgrundlage? Habe das noch nirgendwo erlebt.

    wofür ne Rechtsgrundlage ? Dafür, dass ich "meine" Akte für 3 Tage übersandt bekomme, brauch ich keine Rechtsgrundlage ? Oder was meinst Du ?

    Jeder Richter aus der Beschwerdekammer sendet mir "meine" Akte (dortige Beiakte) für 3 Tage zurück.
    Die Akte liegt doch meist eh im 5 Meter Stapel und ist noch gar nicht drangewesen.
    Wenn die Akte nicht abkömmlich sein sollte, wird der Richter/ Beschwerdekammer dies schon mitteilen. Bisher habe ich das aber noch nicht erlebt, weil die Wahrscheinlichkeit grösser ist, das die dort zu bearbeitende Akte noch im Stapel an Stelle Nr. 39 liegt als dass sie gerade die Akte ist, die just in dem Augenblick als Nr. 1 im Stapel bearbeitet wird.
    Eine Verzögerung des Beschwerdeverfahrens tritt bei drei Tagen auch nicht ein, wenn die Akte gerade nicht dran ist. Also wozu so kompliziert ?

    Ob Du es glaubst oder nicht, bei mir geht sowas sogar per e-mail von Rechtspfleger zu Richter auf dem kurzen Dienstweg. Und da hat bislang noch kein Richterkollege nach einer Rechtsgrundlage gefragt.

  • Bei Vergütungsfestsetzungen (PKH, Pflichtverteidiger) muss die Rücksendung einer Akte auch möglich sein, wenn ein Anwalt moniert, dass seit 6 Monaten sein Antrag nicht bearbeitet wurde.

    Kenne da aber Fälle, in denen die Akte trotz Hinweis auf die Monierung des RA nicht zurückgeschickt wurde. :(

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Habe verstanden;). Bei Euch verpackt nicht die Abteilung und die bringt die Aktenberge auch nicht zur Post, daher seht ihr das locker mit kurz mal zurücksenden. Bei uns muss man das selbst machen, es gibt keinen Wachtmeisterservice oder was ähnliches und meine Mitarbeiterinnen "bedanken" sich, wenn sie die schweren Akten neben der sonstigen Post packen und befördern müssen.

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