Ernennung TV durch ein anderes Amtsgericht

  • Hallo,

    mein Erblasser hat ein notarielles Testament gemacht, in dem er seine 2. Ehefrau als Vorerbin und seine Tochter aus 2. Ehe als Nacherbin einsetzt. Der Nacherbfall tritt ein mit dem Tode oder der Wiederheirat der Vorerbin.
    Für die Nacherbin wurde die Testamentsvollstreckung bis zum 25. Lebensjahr der Nacherbin angeordnet.
    Bzgl. der Testamentsvollstreckung enthält das Testament folgenden Absatz:

    "Den Testamentsvollstrecker werden wir noch durch gesonderte letztwillige Verfügung ernennen.
    Sollte der benannte TV zur Übernahme oder Fortführung des Amtes nicht bereit oder in der Lage sein, so soll ein Ersatztestamentsvollstrecker durch den Direktor des Amtsgerichts X ernannt werden."

    Mein Kollege hat daraufhin einen TV benannt. Dieser hat auch ein Jahr als TV gearbeitet. Jetzt hat er aus verschiedenen Gründen gekündigt.
    Ich möchte nun einen neuen TV benennen (arbeite beim AG Y). Der Vertreter der Nacherbin meint nun, dass der Direktor des Amtsgerichts X zuständig ist.
    Könnt ihr mir helfen?
    Vielen Dank....

  • Der Direktor des Amtsgerichts X wäre schon für die Bestimmung des ersten TV zuständig gewesen. Es handelt sich hier nicht um eine Ernennung nach § 2200 BGB durch das zuständige Nachlassgericht, sondern um die Bestimmung des TV durch einen Dritten nach § 2198 BGB, wobei nach zutreffender Ansicht auch insoweit die Form des § 2198 Abs.1 S. 2 HS. 2 BGB einzuhalten ist, weil es sich um eine Privaterklärung handelt (Palandt/Weidlich § 2198 Rn. 2 m. w. N.).

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