kanadischer Erblasser

  • folgender Fall, der Erblasser war bei den Kanadischen Streitkräften, lebte 50 Jahren in Deutschland, war auch in Deutschland verheiratet, beerbte seine Frau vor 7 Jahren. Er hinterlässt keine direkte Erben, eine Nichte in Kanada. Hat jedoch ein handschriftliches Testament für eine nahestende Person in Deutschland hinterlegt. Sein letzter Wohnort in Kanada war Vancover, allerdings vor 50 Jahren. Welches Erbrecht kommt hier zum tragen? Danke für Eure Hilfe. Helmutt

  • Es dürfte letztendlich deutsches Erbrecht anzuwenden sein. Allerdings gelten in Kanada, wie auch in den USA, zum Teil unterschiedliche Rechte je nach Provinz. Ich gehe daher mal davon aus, dass Vancouver eine englisch geprägte Provinz ist. Hier dürfte dann das "domicil of choice" greifen. Hiermit ist der Lebensmittelpunkt gemeint. Es besteht auch die Rechtswahlmöglichkeit nach dem Common Law. Dies hätte dann mit im Testament niedergelegt werden müssen.
    Kanada kennt die Nachlassspaltung. Bewegliches Vermögen dürfte damit dem deutschen Erbrecht unterliegen, unbewegliches Vermögen dem Nachlassrecht des Belegungsortes.

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