Hallo an alle Grundbuch-Freunde!
Es liegt mir eine Eintragungsbewilligung für eine Grundschuld zugunsten der D** Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutschen P***bank AG Bonn vor (Formular der Bank). Es fehlt jedoch der bisher immer übliche Zusatz "Zweigniederlassung der Deutsche P***bank AG". Offensichtlich wurde das Formular geändert.
Ist der Zusatz bezüglich der Zweigniederlassungseigenschaft erforderlich? Finde den Schöner/Stöber in Randnr. 243 nicht so eindeutig.
Würde gerne Eure Meinung dazu hören. Ist das Formular bei Euch auch schon aufgetaucht?
Vielen Dank im Voraus!!!