Hallo,
ich habe hier einen Fall vor mir, der Fragen aufwirft:
Vater V ist im Krieg und mit Mutter M verheiratet. Beide haben 2 gemeinsame Kinder A und B. V gerät in Kriegegefangenschaft und stirbt 1945, was durch eine Sterbeurkunde nachgewiesen ist. 1946 bekommt M noch einen Sohn C. Den Vater will sie geheim halten und gibt anstatt dessen V an, obwohl dieser gar nicht der Vater sein kann. In den Wirren der Nachkriegszeit in den ehemaligen Ostgebieten hat sie damit aber Erfolg.
Nunmehr soll ein ESA nach V gestellt werden, in dem nur A und B aufgeführt werden. C meint jedoch, dass er auch aufgeführt werden müsse, da V ja in jedem Fall sein rechtlicher Vater sei.
Was muss nun gemacht werden? Reicht es aus, dem Nachlassgericht mit Urkundsbeweis zu erläutern, dass V gar nicht der Vater des C sein kann oder muss die Geburtsurkunde des C berichtigt werden und vorher erteilt das Nachlassgericht keinen Erbschein oder nur einen Teilerbschein?
Hatte jemand schon einen vergleichbaren Fall?
Ich danke schon mal für die Antworten:daumenrau!