Folgender Fall:
Mutter wird angeschrieben und darauf hingewiesen, dass Sie für Ihr mj. Kind ausschlagen kann. Hier wird sie auch auf die Frist und die Folgen des Ablaufs hingewiesen. Innerhalb der Frist passiert nix und die Frau kommt erst nach 3 Monaten und will die Anfechtung erklären mit der Begründung es hätten persönliche Gründe entgegengestanden und sie hätte das vergessen (wird wohl im ES-Verfahren wenig Bestand haben). Wurde so aufgenommen und ein Antrag auf FamGen gemacht. Jetzt hab ich vom Familiengericht die Ausfertigung mit RK Vermerk und ZU an Mutter aber die hat jetzt 2 Monate nach RK immer noch nicht Gebrauch davon gemacht.
Jetzt meine Frage gibt es da auch eine Frist in der das passieren muss? Bei einer normalen Ausschlagung hab ich ja die 6-Wochen bzw -Monate Frist ist das bei der Anfechtung auch so? Weil die Anfechtung doch eigentlich immer erklärt werden kann?
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