Guten Morgen,
es liegt eine mit Klausel versehene Notarkostenrechnung gem. § 155 KostO bzw. jetzt § 89 GNotKG vor. Zur Vollstreckung ist jedoch noch die Zustellung notwendig.
Eine Zusullung ist nicht möglich, da der Kostenschuldner unbekannten Aufenthalts ist.
Wie muss der Notar nun gemäß § 185 ff ZPO die öffentliche Zustellung beantragen.
Wer ist zuständig? (AG des Notarsitzes oder ehemaliger Wohnsitz des unbekannten S)
Was muss eingereicht werden?