Kosten der Partei

  • Hallo,

    ich habe hier den Fall, dass eine Partei anwaltlich vertreten ist und dieser in seinem KFA nun folgenden Auslagen der Partei geltend macht:

    Der Kläger sei zweimal zum RA zur Besprechung gefahren. Der RA und der Kläger befinden sich in einer Gemeinde.
    Dafür möchte er trotzdem pro Kilometer 0,25 €nach§ 162 VwGO i.V.m. § 5 JVEG ergattern.
    Weiter möchte er für den Kläger 1,5 Stunden Zeitversäumnis, die durch diese Besprechungstermine entstanden sind, nach § 20 JVEG geltend machen.

    Wenn es sich dabei um einen Gerichtstermin handeln würde, würde ich kein Problem sehen.
    Aber da es sich ja hier um außergerichtliche Termine handelt, bin ich skeptisch.

    Wie handhabt ihr das? Habt ihr dazu Entscheidungen?

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