Hallo !
Folgendes Problem :
Die Erblasserin ist letztes Jahr verstorben.Erst 4 Monate nach dem Tod haben der Ehemann und die Kinder die Erbschaft ausgeschlagen und die Versäumung der Ausschlagungsfrist angefochten.Begründung : mangelnde Deutschkenntnis bzw. kein Anschreiben des Nachlassgerichts erhalten.
Nun liegt mir ein Schreiben einer Behörde vor ( ich sage nur Steuern ).Darin wird nur in einem Satz ein Erbschein beantragt.Wie der Erbschein lauten soll , wird nicht angegeben.Außerdem wird der Grund der Forderung angegeben.Dem Antrag beigefügt sind jedoch keinerlei Unterlagen.
Weiß gerade echt nicht wie ich jetzt vorgehen muss :
Reicht der Antrag überhaupt aus ? Müssen darin nicht die Erben genannt werden, auf welche der Erbschein lauten soll ? Müssen nicht Titel / Bescheide als Grund für die Forderung mitübersandt werden oder ist das Amt davon befreit?
Wer entscheidet über den Antrag und die Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist ?
Ist diese Anfechtung überhaupt wirksam ?
Hattet ihr schon mal so einen ähnlichen Fall und könnt mir vielleicht weiterhelfen?
Vielen Dank