Ich habe einen KV vorliegen. In diesem verpflichtet sich der Verkäufer, um den Käufern die Finanzierung des Kaufpreises zu erleichtern, bei der Bestellung vollstreckbarer Grundschulden gemäß § 800 ZPO als derzeitiger Eigentümer mitzuwirken und bevollmächtigt diesbezüglich die Käufer.
Der Kaufpreis beträgt im vorliegenden Fall 130.000 €. Nun soll eine GS i. H. v. 170.000 € eingetragen werden.
Seht ihr diesbezüglich ein Problem oder wäre eurer Meinung nach die Vollmacht ausreichend?
Ich bin mir nicht so sicher, da in der Vollmacht aufgeführt wurde, dass auf diese Weise die Finanzierung des Kaufpreises erleichtert werden soll und nun liegt die GS über dem Kaufpreis.
Da allerdings nicht gesagt wurde, dass er sich verpflichtet bei der Bestellung vollstreckbarer GS bis zu einer bestimmten Höhe mitzuwirken, hätte ich eigentlich kein Problem, aber mich stört der 1. HS (siehe oben).
Was meint ihr?