Hallo,
mein Erblasser hat Erbeinsetzungen zu je 1/5 vorgenommen. Er hat Vermächtnisse angeordnet und über diese Vermächtnisse Testamentsvollstreckung angeordnet. Den TV- Vermerk muss ich nicht in den Erbschein aufnehmen, oder (§ 2223 BGB), der Erbschein weist ja nur das Erbrecht des Erben aus und nicht deren schuldrechtliche Beschränkungen.
Die Bank will aufgrund dieses notariellen Testaments nicht auszahlen, es wäre kein eindeutiges Testament. Ist das zulässig in Anbetracht der Rechtsprechung des BGH?