Hallo,
ist das Amtgericht - Familiengericht- weiterhin für die Ermächtigung der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Jugendamtsurkunde zuständig oder muss das das Jugendamt selbst machen, da zum 01.09.2013 der § 797 Abs. 3 ZPO geändert wurde?
Habe das noch nie gemacht und bin deshalb ein wenig überfragt...
Habe das noch nie gemacht und bin deshalb ein wenig überfragt...
Danke!