Halli Hallo,
Ich habe hier einen Antrag auf Erteilung der nachlassgerichtlichen Genehmigung zur Kündigung des Bausparvertrages.
Der Bausparvertrag wurde durch die Mutter A abgeschlossen. Als Begünstigter ist ihr Sohn B eingetragen. Die Mutter ist verstorben und durch ihren Sohn B beerbt worden. Sodann verstarb auch der Sohn B.
Für die unbekannten Erben des B wurde eine Nachlasspflegschaft eingerichtet. Bedarf der Nachlasspfleger einer Genehmigung zur Auflösung des Bausparkontos und Entgegennahme des Auflösungsguthabens? Das Guthaben liegt aktuell bei 1.000,00 Euro.
M.E. ist schon wg. §§ 1812, 1813 I Nr. 2 BGB keine Genehmigung erforderlich, da der Guthabenwert unter 3.000,00 Euro liegt. Weiterhin liegt auch keine versperrte Anlage i.S. § 1809 BGB vor.
Was meint ihr?