Hallo zusammen.
Ich habe mal eine generelle Frage. Wie handhabt ihr Anhörungen in Erbscheinsverfahren, wenn einer der Miterben (oder mehrer) im Ausland leben? Einfach die Anhörung formlos durchführen und ne längere Frist als sonst notieren oder lasst ihr euer Schreiben zustellen? Irgendwie muss ich doch sicher gehen, dass der Miterbe Kenntnis von dem Antrag erlangt hat und demnach auch die Möglichkeit hatte, Einwendungen geltend zu machen... Danke schon mal.