Keine ordnungsgemäß Geburtsurkunde vorhanden

  • Ich bin grundsätzlich ein großer Fan von der Feststellung des Erbrechts des Fiskus, aber in diesem Fall hätte ich so etwas von kein Problem damit, dem Neffen einen Erbschein zu erteilen. Die Landesregierung hatten den beiden Kindern offensichtlich denselben Nachnamen erteilt, und der Geburtsort wird wohl auch als derselbe festgestellt worden sein. Dann gibt es dazu noch eine eV des Antragstellers. Andere oder weitere Erben (außer Fiskus) wird man in so einem Fall ohnehin nie feststellen können. Ich würde dem Neffen einen Alleinerbschein erteilen.

  • Soweit es sich um eine Ermessensentscheidung des Gerichts handelt, wie im Fall des 2356 I Satz 2 BGB (vgl. entsprechende Kommentierung) , ist das "Empfinden" des Gerichts durchaus eine Entscheidungsgrundlage. So ist das bei Entscheidungen, die im Ermessen des Gerichts liegen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Also ich habe den Erbschein erteilt. Die beiden Kinder sind als Flüchtlinge nach dem Krieg hier Hand in Hand angekommen. Sie müssen wohl gesagt haben, dass sie Geschwister sind. Ihnen wurde durch die Landesregierung - Akten leider vernichtet - nach Überprüfung der gleiche Nachname und Geburtsort erteilt. Die Aktenzeichen waren aufeinanderfolgend. Leider sind sonst keinerlei Unterlagen - wie Kirchenbücher ... - vorhanden. Ich habe also lediglich die vorgenannten Anhaltspunkte und den Erbschein jetzt erteilt. Mein Erblasser lebte bei einer Familie auf einem Bauernhof und hatte keine weitere Familie, aber immer wieder berichtet, dass er einen Bruder habe. Dieser hat ihn auch ein paar Mal dort besucht. Dafür habe ich ja noch Zeitzeugen. Schon traurig die Geschichte, aber ich schließe sie jetzt für mich ab.

  • Ich fühle :D, dass das eine richtige und gerechte Entscheidung war...:daumenrau:daumenrau

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