Revisorstellung?

  • Ich sagte ja bereits, dass die Bewertung jedem selbst überlassen bleibt...


    Wobei ich schon meine, dass Dein Beitrag insoweit eine etwas bedenkliche Schräglage bekommt, weil er die Kurve in Richtung Beleidigung nimmt, wo bei nüchterner, objektiver Betrachtung lediglich eine kritik-unerfahrene schmollende Unreife anderer Diskussionsteilnehmer vorliegen könnte.

  • Also zu den Festsetzungen die ich dem Revisor geschickt habe.
    Hier ging es zweimal um Sachen bei denen der Kollege in Rente gegangen ist und ich seine Akten übernommen habe.
    Und das andere mal war bei der Urlaubsvertretung.
    Und der Kolege hat nix davon gemerklt weil der Revisor sie gleich zurückgeschickt hat.
    Und nein, ich will auch nicht immer alles besser wissen und bin auch bereit zu lernen auch wenn das im Forum anders ankommt.:(
    ich habe auch nicht gesagt daß der Revisor sein Job nicht versteht. Ich habe es halt nicht verstanden daß er oft gegen die Staatskasse arbeitet und sich sogar gegen BGH stellt zum Schaden der Kasse.
    Aber ich habe es jetzt verstanden daß er halt eine andere Meinung dazu hat und eben auch unabhängig ist (ich bin ja auch nicht an BGH gebunden).
    Ich habe vor euren Beiträgen halt noch nicht so verstanden was die Rolle vom Revisor ist weiß jetzt besser bescheid.

    @Buridans Esel:
    Ich weiß echt nicht was du gegen mich hast:confused:
    Ich bin kein Opfer oder so und außerdem ist es auch so daß ich im Forum auch anderen helfe und nicht nur Entwicklungshilfe bekomme.
    Und ja ich schreibe manchmal schnell und übersehe manchmal auch Sachen aber warum ist das dann nicht ernst zu nehmen?
    Außerdem warst du sicher auch mal Anfänger oder?
    henry

  • Ich hab nichts gegen Dich als Person, henry, zumal ich ja selbst über Migrationshintergrund verfüge, aber Form und Inhalt Deiner Beiträge darf ich in einem Diskussionsforum doch sicher kritisieren, oder?

  • Also zu den Festsetzungen die ich dem Revisor geschickt habe.
    Hier ging es zweimal um Sachen bei denen der Kollege in Rente gegangen ist und ich seine Akten übernommen habe.
    Und das andere mal war bei der Urlaubsvertretung.
    Und der Kolege hat nix davon gemerklt weil der Revisor sie gleich zurückgeschickt hat.
    Und nein, ich will auch nicht immer alles besser wissen und bin auch bereit zu lernen auch wenn das im Forum anders ankommt.:(
    ich habe auch nicht gesagt daß der Revisor sein Job nicht versteht. Ich habe es halt nicht verstanden daß er oft gegen die Staatskasse arbeitet und sich sogar gegen BGH stellt zum Schaden der Kasse.


    Um die Diskussion mal wieder etwas zum Sachlichen hin zu lenken:

    Vorab, mir ist die Rolle eines Revisors klar.

    Falls dieser sich allerdings tatsächlich trotz ergangener (für die Staatskasse günstiger) Entscheidungen des BGH zu einem Gebührenproblem, einer abweichenden Literaturmeinung zu Gunsten von Rechtsanwälten anschließen würde, wäre ich allerdings auch sehr irritiert. In diesen Fällen muss man sich dann eben überlegen, ob man sich dem Revisor anschließt oder bei seiner eigenen Überzeugung bleibt und unter Bezug auf die BGH-Entscheidung weniger festsetzt als der Revisor für erstattungsfähig hält.

    Derartige Probleme sind allerdings bei uns nur Theorie. Hier werde ich es mutmaßlich nämlich nie erleben, dass der Revisor eine für die Staatskasse ungünstige Rechtsprechung heranzieht, wenn das Problem umstritten ist. Im Gegenteil, in den bei uns eingehenden Stellungnahmen der Revisoren werden häufig auch Entscheidungen nicht so bedeutender Gerichte einbezogen, wenn diese zu Gunsten der Staatskasse entschieden haben.

    Henrys Irritation kann ich daher in gewisser Weise nachvollziehen.

  • Ich sagte ja bereits, dass die Bewertung jedem selbst überlassen bleibt...


    Wobei ich schon meine, dass Dein Beitrag insoweit eine etwas bedenkliche Schräglage bekommt, weil er die Kurve in Richtung Beleidigung nimmt, wo bei nüchterner, objektiver Betrachtung lediglich eine kritik-unerfahrene schmollende Unreife anderer Diskussionsteilnehmer vorliegen könnte.

    Es mag sich jeder den Schuh anziehen bei dem er der Meinung ist, dass er passt. Es liegt mir jedoch fern jemanden beleidigen zu wollen.

    Die Erwähnung des Kamsutras im Bezug auf die Themenüberschrift sollte nur als Beispiel dafür dienen, was man als Humor ansehen kann oder auch nicht. Wobei ich das eher als Randbemerkung denn als neuen Diskussionsstrang gewertet wissen möchte.

    Frog: grundsätzlich :daumenrau

    Aber gerade weil man das als eher ungewöhnlich ansehen kann, bleibt auch die Möglichkeit, dass sich henry in der Frage irrt. Dazu müsste man allerdings den genauen Sachverhalt kennen, was im Hinblick auf den eigentlichen Themenschwerpunkt den Rahmen sprengen würde.

  • @buridans Esel:
    Natürlich darfst du kristisieren aber ich habe auch das gefühl du machst dich über mich lustig.
    Und das mit dem Opfer (Opferrolle)war auch eine beleidigung.

    Frog:
    Genauso sah ich es ja auch!
    Dann kannst du glücklich sein dass du einen Revisor hast der auch andere Entscheidungen angibt.:daumenrau

    @Doppelte Halbkraft
    Es geht um einen Fall bei dem es 2 Streitgenossen gab und nur einer PKH hatte und ich habe ihm nur Erhöhungsgebühr gegeben nach BGH II ZR 179/91.
    Dann hat der Anwalt Erinnerung eingelegt weil er die ganzen Gebühren haben wollte und der Revisor hat ihn unterstützt.
    Gut das ist jetzt außerhalb des themas aber ich dachte ich schreibe es trotzdem damit ihr mir glaubt.
    henry

  •  Und das mit dem Opfer (Opferrolle)war auch eine beleidigung.


    Erstaunlich, das nimmt hier aber einen etwas abstrusen Verlauf. Nur kurz zur Klarstellung: Ich habe weder Interesse an einer beleidigenden Ehrverletzung noch an falschen Verdächtigungen.
    Ich beteilige mich an dieser Diskussion nicht weiter. Die Gedanken sind frei.

  • Das ist ein öffentliches Forum. in dem jeder mitlesen kann. Und wenn dann solche Sachen "Hüter der Kasse" und pro Staatskasse" unkommentiert stehen bleiben, wirft das ein genauso schlechtes Licht auf die Beamten und speziell Rpfl. wie die Aussagen im Vertrauensarbeitszeit-Thread.

    Hier gibt es zuhauf peinliche Threads. Daher kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht an. Hier ist inhaltlich soviel Murks geschrieben worden (z.B. die ganze Selbstbeweihräucherung, dass Rechtspfleger alles besser können und wissen als Rechtsanwälte/Richter/Gläubigervertreter/Schuldnervertreter - für meine Begriffe Ausfluss von Minderwertigkeitskomplexen)


    Du solltest allerdings dringend an Deinem Umgangston arbeiten, denn Beschwerden über das Niveau und Anprollen des Threadstarters vertragen sich nicht so richtig. Hoffentlich hast Du Dich in der Realität gegenüber den Beteiligten besser unter Kontrolle als es hier der Fall ist.


  • @Doppelte Halbkraft
    Es geht um einen Fall bei dem es 2 Streitgenossen gab und nur einer PKH hatte und ich habe ihm nur Erhöhungsgebühr gegeben nach BGH II ZR 179/91.
    Dann hat der Anwalt Erinnerung eingelegt weil er die ganzen Gebühren haben wollte und der Revisor hat ihn unterstützt.

    Ich glaube, diese Entscheidung des BGH hat sich nie wirklich durchgesetzt. Sie steht auch in Widerspruch zu den Verwaltungsvorschriften zur Vergütung aus der Staatskasse, wo genau diese Frage ausdrücklich geregelt ist und an der sich der Revisor vermutlich orientiert hat.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Also zu den Festsetzungen die ich dem Revisor geschickt habe.
    Hier ging es zweimal um Sachen bei denen der Kollege in Rente gegangen ist und ich seine Akten übernommen habe.
    Und das andere mal war bei der Urlaubsvertretung.
    Und der Kolege hat nix davon gemerklt weil der Revisor sie gleich zurückgeschickt hat.

    In beiden Fällen gilt, dass eine erfolgte Festsetzung nur dem Bezi zu übersenden ist, wenn dieser im Festsetzungsverfahren angehört wurde oder er sich selbst die Akten anfordert.
    Siehst du einen groben Schnitzer (z.B. Einigungsgebühr gegeben, ohne dass eine Einigung vorliegt), kannst du mit dem Bezi drüber sprechen, ob er die Akte haben möchte. Wenn nicht, dann nicht. Von dir aus übersenden nach erfolgter Festsetzung "geht gar nicht", um es mal etwas grob auszudrücken.

    Nebenbei möchte ich kurz rausstellen, dass die Eingangsfrage beantwortet wurde (und die Antworten verstanden wurden) und henry sich der Kritik in der Sache angenommen hat. Was wollt ihr noch? ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Du solltest allerdings dringend an Deinem Umgangston arbeiten, denn Beschwerden über das Niveau und Anprollen des Threadstarters vertragen sich nicht so richtig. Hoffentlich hast Du Dich in der Realität gegenüber den Beteiligten besser unter Kontrolle als es hier der Fall ist.


    Warum hast du den letzten Satz dieses Absatzes nicht mit zitiert?
    Da stand:

    Zitat von rpfl_nds

    Das ist ein öffentliches Forum. in dem jeder mitlesen kann. Und wenn dann solche Sachen "Hüter der Kasse" und pro Staatskasse" unkommentiert stehen bleiben, wirft das ein genauso schlechtes Licht auf die Beamten und speziell Rpfl. wie die Aussagen im Vertrauensarbeitszeit-Thread. Und da kann auch ich das mir angeborene hohe Maß an Freundlichkeit mal vergessen.


    Ich denke, daraus wird mein üblicher Umgangston deutlich...

  • Ich komme jetzt erst dazu, die an mich gestellten Fragen zu beantworten:

    zur Nr. 27 von henry:

    1) Sofern der Rechtsanwalt die ständige Rechtsauffasssung der Kostenkammern - an der ich mich orientiere - vertritt, nehme ich selbstverständlich zu seinen Gunsten Stellung. Genauso ist es, wenn der Aufwand für einen umfangreichen Schriftverkehr mit dem Erinnerungsführer und einen ausführlichen Beschluss für die Kostenkammern zu groß wäre (§ 7 Abs. 1. Satz 1 LHO-Berlin, Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit). Ein Erinnerungsverfahren kann man mit etwa 150,00 bis 250,00 € an Kosten veranschlagen. Bei Kleinbeträgen gebe ich dann schon durchaus einmal ein Anerkenntnis ab.

    2) Die engen Voraussetzungen sind der bereits unter 1) angeführte § 7 LHO und die Nr. 1.4.3 AV-Vergütungsfesetzung: Erinnerungen oder Beschwerden namens der Staatskasse sind nur zu erheben, wenn es sich um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder um Beträge handelt, die nicht in offensichtlichem Missverhältnis zu dem durch das Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren entstehenden Zeit- und Arbeitsaufwand stehen. Ich lege grundsätzlich erst ab Beträgen von 150,00 € Erinnerung ein, sofern nicht eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt.

    zur Nr. 29 von Wobder:

    Ich habe von meiner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die Mitteilung erhalten (Schreiben vom 19. März 2014), dass die bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum 1. April 2014 in Kraft treten. Bei uns Berlin ist die Veröffentlichung auch noch nicht im Amtsblatt von Berlin erfolgt (Stand. 11. April 2014).

  • Ich lege grundsätzlich erst ab Beträgen von 150,00 € Erinnerung ein, sofern nicht eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt.

    Deswegen hielten die Revisoren sich bei den Einigungsgebühren in der BerH also zurück. Gut (rückwirkend) zu wissen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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