Revisorstellung?

  • Habe mal ne allgemeine frage:
    Wie mir Kolege erklärt hat entscheiden wir in Festsetzungen ja als UdG und nicht als Rechtspfleger.
    Dann gilt der §9 RPFLG nicht hat er gesagt??:eek:
    Aber wer kann mich dann anweisen, der revisor oder der Richter oder der Direx? Oder der Gruppenleiter?:mad:
    Und wenn es der Revisor ist wovon ich mal ausgeh:
    Heißt dann wenn ich Gebühr absetz und er gibt Stellungnahme ab daß Gebühr zu geben ist bin ich dann da dran gebunden?
    Was passiert wenn ich ihm nicht folge?
    henry

  • Der Revisor ist als Vertreter der Landeskasse selbst Partei. Der kann dir keine dienstliche Anweisung geben.

    Und ja, du übst deine Tätigkeit dann als UdG aus, nicht als Rpfl. Aber auch als solcher bist du zunächst in deiner Entscheidung unabhängig. Mir hat bislang noch niemand versucht, eine dienstliche Anweisung zu geben ;)
    Wenn, dann kann es m.E. nur der im Verfahren zuständige Richter.


    Und:
    Folgst du nicht der Auffassung des Revisors, kann dieser ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Mehr nicht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wenn der BezRev dich anweist, etwas so zu berechnen, wie er das möchte, hast du das zu machen, auch wenn es nicht deiner Meinung entsprich. So ist das halt, wenn man weisungsgebunden ist ;) Wenn du es nicht machst, bin ich mir ziemlich sicher, dass ein Disziplinarverfahren gegen dich eingeleitet werden könnte. Allerdings hab ich bis jetzt noch nicht gehört, das es soweit gekommen wäre. Wieso sollte man der Anweisung auch entgegen handeln?

  • Wenn Du nicht als Rechtspfleger entscheidest, dann gildet das RPflG logischerweise nicht. Die Rechtsmittelwege im Kostenrecht sollteste evtl. nochmal angucken, wenn das noch unklar ist. Das ist doch Basiswissen.

    Der ich sach mal halbjuristische Hebel der Vorab-Anhörung des Vertreters der Landeskasse sollte für die praktische Arbeit nicht unterschätzt werden.
    Zum einen nimmt es eigene Haftungsrisiken ab, zum anderen kann es den Rücken gegenüber der hauseigenen Richterauffassung stärken.

    (Und sich aufregen, egal ob über eine PKH-Bewilligung des Richters oder eine dienstliche Anweisung sollte man sich ja ohnehin nicht, insbesondere nicht, wenn es um so spannende Dinge wie Kosten geht...)

  • THX!
    Aber so 'Basiswissen' kanns gar nicht sein wenn der Patweazle sagt daß es keine Weisungen geben darf und wenn doch nur vom Richter und ihr sagt der Revisor ist der zuständige,oder?!:confused:
    Wer ist jetzt also weisungsgeber?
    Und das mit dem Diszi finde ich richtig hart!
    Hatte neulich den Fall daß ich Einigungsgebür abgesetzt hatte unbd der Revisor meinte ich müsste sie geben und ich habe trotzdem abgesetzt. Naja der Richter hat mich dann leider gekippt.:mad: Aber wenigstens kein Diszi wenn icgh das höre.
    Werde da aber nächstes Mal nichts anbrennen lassen.
    Finds auch komisch daß der Revisor gegen die Staatskasse ist und einen nicht unterstützt sondern den Awälten hilft. Dafür wird der eigentlich nicht bezahlt.:gruebel:
    henry

  • Der Bezirksrevisor vertritt zwar die Landeskasse, er sollte aber nicht auf Teufel komm raus versuchen, Absetzungen durchzusetzen.

    Das würde im Übrigen auch nur unnötig zu Rechtsmittelverfahren führen oder dazu, dass Du bei simplen Anträgen noch begründen musst, warum Du offensichtlich entstandene Posten erstatten willst.

  • sondern den Awälten hilft

    Und ich Dummchen dachte immer, dass sich alle Rechtspfleger, ob Bezirksrevisor oder nicht, an Recht und Gesetz halten :gruebel:

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Gegs:
    Nein der Revisor ist kein eigentlicher Rechtspfleger sondern Hüter der Kasse.
    Und eshlab muß er pro Staatskasse entscheiden eigentlich.
    henry

  • Gegs:
    Nein der Revisor ist kein eigentlicher Rechtspfleger sondern Hüter der Kasse.
    Und eshlab muß er pro Staatskasse entscheiden eigentlich.
    henry

    Alter gehts noch?

    Bei soviel Sch... in nur 2 Sätzen platzt mir doch echt der Kragen, auch wenn ich mir eigentlich geschworen hab, auf deine Beiträge gar nicht zu antworten:
    Der Bezi und seine Mitarbeiter sind dafür da, die richtige Sachbehandlung bei der Bearbeitung der Kostenprobleme sicherzustellen, zu überwachen und Stellungnahmen abzugeben, wie etwas richtig berechnet wird, wenn sie gefragt werden.
    Dazu sind sie als Vertreter der Landeskasse in einigen Fällen berechtigt, Rechtsmittel einzulegen, wenn offensichtlich falsche Berechnungen gemacht werden (das funktioniert übrigens auch bei PKH+VKH-Berechnugnen der Richter).
    Das hat aber bestimmt nichts mit "pro Staatskasse" zutun oder "Hüter der Kasse"!

    Wie sagte doch Dieter Nuhr so schön: Wenn man keine Ahnung, einfach mal die...

  • Der Bezi und seine Mitarbeiter sind dafür da, die richtige Sachbehandlung bei der Bearbeitung der Kostenprobleme sicherzustellen, zu überwachen und Stellungnahmen abzugeben, wie etwas richtig berechnet wird, wenn sie gefragt werden.
    Dazu sind sie als Vertreter der Landeskasse in einigen Fällen berechtigt, Rechtsmittel einzulegen, wenn offensichtlich falsche Berechnungen gemacht werden (das funktioniert übrigens auch bei PKH+VKH-Berechnugnen der Richter).
    Das hat aber bestimmt nichts mit "pro Staatskasse" zutun oder "Hüter der Kasse"!

    Insoweit volle Zustimmung. Der Bezi darf sich als Hüter des richtigen Kostenrechts verstehen, er ist nicht beschränkt auf das (legitime) Ziel, ungerechtfertigte Forderungen gegen die Staatskasse abzuwehren.

    Dem Tonfall mag ich mich nicht anschließen, diese Heftigkeit der Gefühlswallung vermag Henrys Beitrag bei mir nicht auszulösen.

  • Wenn der BezRev dich anweist, etwas so zu berechnen, wie er das möchte, hast du das zu machen, auch wenn es nicht deiner Meinung entsprich. So ist das halt, wenn man weisungsgebunden ist ;) Wenn du es nicht machst, bin ich mir ziemlich sicher, dass ein Disziplinarverfahren gegen dich eingeleitet werden könnte. Allerdings hab ich bis jetzt noch nicht gehört, das es soweit gekommen wäre. Wieso sollte man der Anweisung auch entgegen handeln?

    Tut mir leid, aber das ist so falsch, dass nicht einmal das Gegenteil davon richtig wäre :(
    Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber nach meinem Wissen ist der Bezirksrevisor bundesweit "nur" der Vertreter der Landeskasse und somit selbst Partei, nicht Weisungsbefugter.

    Und "Hüter" der Kasse ist er auch nicht. Er ist ihr Vertreter. (@henry)
    Als solcher teilt er seine Rechtsauffassung zu Fragen, die die Landeskasse betreffen (PKH-Bewilligungen, Vergütungsfestsetzungen, aber auch Kostenansatz), mit und kann im Namen der Landeskasse Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen.
    Mehr nicht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • rpfl_nds hat das an sich schon gut beschrieben - wenn ich auch die heftige Reaktion ebenfalls nicht so ganz teilen mag.
    Als BezRev ist man keinesfalls nur Hüter der Staatskasse und versucht auf Biegen und Brechen was in die Kasse zu holen oder eben von ihr abzuwenden.
    Du würdest vermutlich gar nicht glauben, wie viel ich, als ich mal eine Zeit lang BezRev-Aufgaben übernommen habe, auch zugunsten der Parteien "angewiesen" habe... Am Ende einer Kostenprüfung zum Beispiel hat sich das häufig recht gut ausgeglichen - Nachforderungen und Erstattungsanweisungen. Und so sieht es auch bei den Festsetzungen und den Stellungnahmen dazu aus - man wendet halt das Gesetz an und gibt dementsprechend seine Stellungnahme/ Meinung dazu ab.
    Im Übrigen halte ich mich an die Stellungnahme des BezRev - was außer mehr Arbeit bringt es mir denn, wenn ich´s nicht mache??

  • Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber nach meinem Wissen ist der Bezirksrevisor bundesweit "nur" der Vertreter der Landeskasse und somit selbst Partei, nicht Weisungsbefugter.

    Nun, zumindest was den Gerichtskostenansatz angeht, so kann er eine Berichtigung dessen anordnen - siehe Kostenverfügung - und ist damit in diesem Bereich schon weisungsbefugt.
    Bei Festsetzungen usw. sehe ich ihn jedoch auch "nur" als Vertreter der Staatskasse, quasi Partei und fühle mich an die Stellungnahme nicht gebunden, wenn ich ihr auch dennoch in der Regel folge.


  • Im Übrigen halte ich mich an die Stellungnahme des BezRev - was außer mehr Arbeit bringt es mir denn, wenn ich´s nicht mache??

    Kommt immer drauf an.
    Entweder überzeugt mich die Auffassung des BezRev oder eben nicht ;) Wenn nicht, dann entscheide ich eben contra BezRev.

    @Kostenansatz:
    Danke für den Hinweis, in dem Bereich hab ich nichts zu tun und bin daher noch nie an den BezRev "geraten" :) Der Regelfall (und Ausgangsfall) für uns dürfte die Festsetzung der Vergütung in Strafsachen sowie bei PKH/VKH sein. Und da besteht definitiv keine Weisungsbefugnis des BezRev.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!


  • Im Übrigen halte ich mich an die Stellungnahme des BezRev - was außer mehr Arbeit bringt es mir denn, wenn ich´s nicht mache??

    Kommt immer drauf an.
    Entweder überzeugt mich die Auffassung des BezRev oder eben nicht ;) Wenn nicht, dann entscheide ich eben contra BezRev.

    @Kostenansatz:
    Danke für den Hinweis, in dem Bereich hab ich nichts zu tun und bin daher noch nie an den BezRev "geraten" :) Der Regelfall (und Ausgangsfall) für uns dürfte die Festsetzung der Vergütung in Strafsachen sowie bei PKH/VKH sein. Und da besteht definitiv keine Weisungsbefugnis des BezRev.

    Sehe ich auch so :daumenrau

  • @ 15.Meridian + rpfline:
    Im Gesamtzusammenhang der Beiträge Henrys finde ich die Reaktion keinesfalls übertrieben. Ein gesundes Maß an Selbstbewusstsein und Überzeugung zu eigenen Entscheidungen ist unabdingbar als Rpfl. Was hier aber teilweise für Mist geschrieben wird, entbehrt m.E. jeglicher Toleranz und Einsichtigkeit.
    Das ist ein öffentliches Forum. in dem jeder mitlesen kann. Und wenn dann solche Sachen "Hüter der Kasse" und pro Staatskasse" unkommentiert stehen bleiben, wirft das ein genauso schlechtes Licht auf die Beamten und speziell Rpfl. wie die Aussagen im Vertrauensarbeitszeit-Thread. Und da kann auch ich das mir angeborene hohe Maß an Freundlichkeit mal vergessen.

    Aber ich bin hier raus aus dem Thema, das ist nicht gut für meinen Blutdruck...

    @ Patweazle:
    Ich glaube, was Waldschrat meint, ist die Anweisung zur Berechnung der Kosten, wen ndu als Entscheider selbst Kostenrechnungen erstellst und der Bezi im Rahmen der Gerichts- oder Geschäftsprüfung fehler feststellt und in diesem Fall als Dienstvorgesetzter dem Rpfl aufgibt, Rückzahlungsanordnungen oder Nachforderungen zu machen und über den Vollzug zu berichten.
    In diesem Fall ist er nämlich Dienstvorgesetzter, allerdings als Mitglied der Verwaltung des LG im Namen des PräsLG

  • Ja, das ist ja auch richtig, aber Ausgangspost ist:

    Habe mal ne allgemeine frage:
    Wie mir Kolege erklärt hat entscheiden wir in Festsetzungen ja als UdG und nicht als Rechtspfleger.
    Dann gilt der §9 RPFLG nicht hat er gesagt??:eek:

    Egal, ob der Revisor beim Kostenansatz Weisungsgeber sein kann. Das war eben nicht die Frage ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Der Bezi und seine Mitarbeiter sind dafür da, die richtige Sachbehandlung bei der Bearbeitung der Kostenprobleme sicherzustellen, zu überwachen und Stellungnahmen abzugeben, wie etwas richtig berechnet wird, wenn sie gefragt werden.
    Dazu sind sie als Vertreter der Landeskasse in einigen Fällen berechtigt, Rechtsmittel einzulegen, wenn offensichtlich falsche Berechnungen gemacht werden (das funktioniert übrigens auch bei PKH+VKH-Berechnugnen der Richter).
    Das hat aber bestimmt nichts mit "pro Staatskasse" zutun oder "Hüter der Kasse"!

    Insoweit volle Zustimmung. Der Bezi darf sich als Hüter des richtigen Kostenrechts verstehen, er ist nicht beschränkt auf das (legitime) Ziel, ungerechtfertigte Forderungen gegen die Staatskasse abzuwehren.

    Dem Tonfall mag ich mich nicht anschließen, diese Heftigkeit der Gefühlswallung vermag Henrys Beitrag bei mir nicht auszulösen.


    :daumenrau

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