Hallo Forum,
ich bin seit gerade eben neu hier und stelle mich kurz vor:
Ich komme aus MS, bin 36 Jahre alt, weiblich, und seit 2000 ausgebildete ReNo-Fachkraft.
Heute kommt mir ein Fall unter, den ich so noch nicht hatte und ich stehe etwas auf dem Schlauch. Ich habe die Hoffnung, dass hier vielleicht einer der Rechtspfleger schon Erfahrung gesammelt hat.
Ich versuche, den Fall kurz zu schildern:
Wir vertreten die Klägerin.
Klage wurde eingereicht gegen 2 Beklagte wg. ca. 125.000 €
Erstinstanzlich wurde die Beklagte zu 1) antragsgemäß verurteilt.
Die Klage gegen die Beklagte zu 2) wurde abgewiesen.
Wir sind dann in Berufung gegangen wegen der Abweisung der Klage gegen die Beklagte zu 2).
Die Beklagte zu 1) ist ebenfalls in Berufung gegangen.
Zweitinstanzlich wurde dann entschieden, dass letztendlich beide Beklagten antragsgemäß zur Zahlung verurteilt wurden, d.h., unserer Berufung wurde stattgegeben unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und die Berufung der Beklagten zu 1) wurde abgewiesen.
Kostenentscheidung: Von den Kosten des ersten Rechtszuges haben die Klägerin 3 % der Kosten zu tragen und die Beklagten als Gesamtschuldner 97 %.
Streitwertbeschluss: Der Streitwert des Berufungsverfahrens und für jede der Berufungen wird auf jeweils 125.000 € festgesetzt.
Wie hab ich denn diesen Streitwertbeschluss zu verstehen?
Verstehe ich das wohl richtig, dass ich gegen beide Beklagte jeweils die Kosten für ein Berufungsverfahren, sprich Verfahrens- und Terminsgebühr, festsetzen lassen kann, so dass ich nachher zwei KFBs habe?
Hatte jemand von Euch schonmal so einen Fall und kann mir aus der Patsche helfen?
Viele Dank bereits jetzt und sonnige Grüße aus Münster!
Tilli