...brauch mal Hilfe:
Wir haben einen VB erwirkt, Gegner legt Einspruch ein, im Termin zur mündl. Verh. erscheint er nicht. Nunmehr liegt die Ausfertigung des zweiten Versäumnisurteils vor, ausweislich dessen der VB aufrechterhalten bleibt.
Für die ZV brauche ich da eine vollstreckbare Ausfertigung von dem zweiten Versäumnisurteil? Der Vollstreckungsbescheid ist ja vorläufig vollstreckbar.