ZV aus zweites Versäumnisurteil

  • ...brauch mal Hilfe:

    Wir haben einen VB erwirkt, Gegner legt Einspruch ein, im Termin zur mündl. Verh. erscheint er nicht. Nunmehr liegt die Ausfertigung des zweiten Versäumnisurteils vor, ausweislich dessen der VB aufrechterhalten bleibt.

    Für die ZV brauche ich da eine vollstreckbare Ausfertigung von dem zweiten Versäumnisurteil? Der Vollstreckungsbescheid ist ja vorläufig vollstreckbar.

  • Wie ist nun die Lage, wenn ich im 2. Versäumnisurteil stehen habe, dass der Einspruch verworfen wird, der VB insoweit aufrecht erhalten wird, als der Beklagte dies und jenes zu zahlen hat und der VB im übrigen aufgehoben wird :gruebel: ?

  • Wie jetzt: VB aufrecht erhalten oder aufgehoben??

    Sofern der Titel vollstreckungsfähigen Inhalt hergiebt, kannst Du auch daraus vollstrecken (und Dir eine Ausfertigung ausstellen lassen).

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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