Hallo zusammen,
ich habe hier einen Fall, wo ich mir nicht ganz sicher bin.
Es ist ein Herr X verstorben, dieser war verheiratet und hatte ein nichteheliches (erbbrechtigtes) Kind. Es wurde zunächst kein Erbenermittlungsverfahren durchgeführt.
Die Ehefrau Y ist nachverstorben (Jahre später).
Nun wird im Verfahren nach X ein Erbschein benötigt. Erben wären hier sodann die Ehefrau Y und die nichteheliche Tochter geworden. Nachdem Y hier nicht mehr annehmen kann, hab ich die Erben nach Y ermittelt und durch Erbschein festgestellt.
sodann habe ich die Erben von Y als Erbeserben im Verfahren nach X angeschrieben. Die Erbeserben haben alle die Erbschaft ausgeschlagen.
Sehe ich es nun richtig, dass sodann das nichteheliche Kind (und bei Ausschlagung dieses deren Abkömmlinge) Alleinerbin wird.
Die Abkömmlinge der Erbeserben (Erben von Y) sind hier doch nicht Ersatzerben. Es sei noch dazu angemerkt, dass die Erben nach Y nicht die leiblichen Kinder von X sind.