Moin zusammen,
ich habe evtl. was Interssantes.
Die Sch. erhält auf das P-Konto eine Rentenersatzleistung für erlittene Schäden bei der Heimunterbringung (Fonds der Bundesregierung). Ich frage mich, ob diese pfändbar ist oder nicht.
§ 850b Abs.1 Nr. 1 ZPO käme in Betracht, gilt aber nur für laufende Geldleistungen. § 54 Abs. 3 Nr. SGB könnte greifen, tatsächlich was gefunden dazu habe ich nicht.