Pfüb-Antrag hier in Deutschland aufgrund europäischen Zahlungsbefehls der in Österreich erlassen wurde.
Vollstreckung erfolgte zuvor auch in Östereich.
Nunmehr sollen mit der titulierten Hauptforderung auch die in Österreich entstandenen Kosten der dortigen Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO mit beigetrieben werden.
Konkret soll eine Auftragsgebühr gemäß VV 3309 RVG (Geht das wenn der Auftrag in Österreich gestellt wird? Der Gläubiger und Gläubigervertreter sitzen in Deutschland) und die Kosten für die östereichische "Exekutionssache" (Rechnung vom österreichischen Gericht) mit beigtrieben werden.
Geht das?