Hallo,
ich habe eine Grunddienstbarkeit "Schuppenmitbenützungsrecht" in der Abt. II drin. Aus der ursprünglichen Bewilligung geht nicht hervor für was genau der Schuppen genutzt werden darf. Besagter Schuppen wurde im Laufe der Jahre abgerissen und eine Teilfläche wird vom Eigentümer des herrschenden Grundstücks als Stellfläche für Fahrzeuge genutzt. Nun beantragt der Notar eine Inhaltsänderung dahingehend einzutragen, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks berechtigt ist auf dem dienenden Grundstück einen Stellplatz zu haben und zu nutzen; der Ausübungsbereich befindet sich auf der Karte genau dort wo ursprünglich der Schuppen stand. Die Mitbenutzung des Schuppens soll nicht mehr Inhalt der Dienstbarkeit sein.
Ich habe sowohl Eingigung, Bewilligung (und Antrag) aller Beteiligten, die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger und die Zustimmung der Sanierungsbehörde; allerdings bin ich mir nicht sicher ob es sich hier tatsächlich noch um eine zulässige Inhaltsänderung handelt. M.E. müsste hier eine neue Dienstbarkeit bestellt werden???
Für Eure Meinung schonmal Danke im Voraus.
Mit freundlichen Ostergrüßen
aw81
PS: die Sache ist eilig da gleichzeitig noch Eintragung einer AV und Grundschuld beantragt worden sind