Adoption 1941 als Minderjähriger, Erbrecht nach dem Adoptivvater

  • Hallo,

    mein Erblasser wurde 1931 geboren und 1941 von dem Ehegatten seiner Mutter adoptiert. Der leibliche Vater verstarb 1938 (keine Ahnung, ob die Ehe der leiblichen Eltern geschieden worden ist). Hat das Kind ein Erbrecht nach seinem Adoptivvater?

  • Kommt auf den Adoptionsvertrag von damals an. Muss man nachschauen. Man konnte damals mit oder ohne Erbrecht adoptieren.

  • Dann gibt es immer noch das Urkundenarchiv des seinerzeitigen Urkundsnotars.

    Im Übrigen habe ich Zweifel an der Auskunft des betreffenden Amtsgerichts, da Adoptionssachen seit jeher - ebenso wie Urkundssachen - dauernd aufzubewahren sind. Außer natürlich, es hat bei der Aktenausscheidung irgendein Wahnsinniger gewütet.

  • Die Stelle, welche die notarielle Urkunde verwahr,t hat ebenfalls mitgeteilt, dass die Urkunde nicht mehr vorhanden ist. Und die Adoptionsakte soll seit 1945 nicht mehr vorhanden sein. Was nun? Der adoptierte Sohn hat keine Abschrift des Vertrages.

  • Dann gilt: derjenige, der Erben will, muss die Urkunde vorlegen. Kann er dies nicht, kann ggf. eine eidesstattliche Versicherung ausreichen. Am besten eine von einem Dritten. Aber unter Umständen reicht auch seine eigene aus.

  • Ich kann nach wie vor nicht glauben, dass sowohl auf Notarseite als auch auf Gerichtsseite in derlei unzulässiger Weise verfahren wurde, indem man Dinge ausgeschieden hat und wegwarf, von denen aufgrund ihrer statusrechtlichen Wirkung klar war, dass sie irgendwann Bedeutung erlangen werden.

    Aber sei wie es sei: Auch die Geburtsstandesämter des Angenommenen und des leiblichen Vaters (evtl. auch dasjenige, welches das Familienbuch der leiblichen Eltern führte) sollten damals vom Gericht ein Exemplar des Annahmevertrags zwecks Vornahme der erforderlichen Beischreibungen und Vermerke erhalten haben.

    Dort sollte man also jeweils noch nachforschen.

  • Bei Adoptionen vor Ende des 2ten Weltkrieges sind solche "Verluste" keine Seltenheit. Ich habe das schon zig mal so erlebt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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