Rückstellung der familiengerichtlichen Genehmigung zu einer Ausschlagung

  • Hallo zusammen....
    Habe folgende Verständnisfrage:
    Ich bin Nachlasspfleger mit dem ausschließlichen Aufgabenkreis "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses". Die Erbenermittlung gehört nicht dazu. Das klärt das Nachlassgericht. In der Sache hat die geschiedene Exfrau des Erblassers die Erbschaft für das gemeinsame minderjährige Kind ausgeschlagen und die familiengerichtliche Genehmigung beim AG X bereits im Januar 2014 beantragt. Mein AG hat jetzt auf Anfrage des Familiengerichts X diesem die hiesige Nachlassakte zugeschickt. Die Akte kam jetzt zurück mit der Bemerkung, dass die abschließende Prüfung der Erteilung der Genehmigung erst nach Vorlage meines Abschlussberichtes erfolgen wird. Ich habe mit meinem zuständigen Rechtspfleger vereinbart, dass der erste Zwischenbericht nach 2 Monaten erfolgen sollte (ist ja ne gängige Frist). Fast ein Monat ist schon rum...
    Ist das tatsächlich gängige Praxis, dass das Familiengericht die Genehmigung solange zurückstellen kann?
    Vielen Dank für viele Postings....

  • Hallo!
    Beim Lesen dachte ich erst, es ist ein Fall von mir, den ich als Nachlassrechtspflegerin bearbeite und in dem ich die Nachlassakte an das zuständige Familiengericht geschickt habe, mit dem Hinweis, dass der Erstbericht des Nachlasspflegers noch nicht vorliegt. ;)

    Es ist doch so, das Familiengericht hat vor der Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zu prüfen, ob die Erbausschlagung wirtschaftlich vorteilhaft für das minderjährige Kind ist. Und dies kann eben günstigstenfalls nur dann exakt geschehen, wenn die Nachlasswerte bekannt sind. In diesem Fall würde ich mich als Familiengericht genauso verhalten und vor Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung den Bericht des Nachlasspflegers abwarten.

    Solange wie über die Genehmigung nicht entschieden ist, ist die Wirksamkeit der Erbausschlagung gehemmt. Es kann also für das minderjährige Kind im Moment nichts nachteiliges passieren.

    Schöne Grüße
    Döner

  • Ist das tatsächlich gängige Praxis, dass das Familiengericht die Genehmigung solange zurückstellen kann?
    Vielen Dank für viele Postings....


    Gängige Praxis (zum Glück) nicht, aber ich hatte mal eine Ausschlagung fast ein ganzes Jahr in der betreuungsgerichtlichen Prüfung (Ergebnis: Genehmigung wurde erteilt). Es kann also vorkommen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Solange das Gericht, sei es das Familien-, das Betreuungs- oder das Nachlassgericht "brütet", ist die Frist gehemmt. Egal wie lange das "Brüten" dauert.

  • Solange das Gericht, sei es das Familien-, das Betreuungs- oder das Nachlassgericht "brütet", ist die Frist gehemmt. Egal wie lange das "Brüten" dauert.

    Es ist halt nicht nur die Frist gehemmt, sondern auch die komplette Nachlassabwicklung. In meinem Fall endete das in einer Nachlassverwaltung, obwohl die Genehmigung vollkommen unproblematisch war und nur durch Personalwechsel (Gericht zweimal, drei (!!) Verfahrenspfleger) in die Länge gezogen wurde.

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