Ich habe einen MB für die xyz-GbR als Gläubigerin.
Durch mehrfache Abtretung in Form privatschriftlicher Urkunden kam es zu Gesellschafterwechsel u.a. an eine GmbH & Co. KG.
Der Name der GbR wurde geändert.
Ich habe die Vorlage von öffentlichen bzw. öffentlich beglaubigten Urkunden gem. § 727 ZPO gefordert.
Nunmehr wied vom RA vorgetragen, dass es sich nicht um eine "Rechtsnachfolge" handelt, da die Gesellschaft identisch geblieben ist.
Genügt tatsächlich hier ein klarstellender Zusatz, den die Geschäftstelle erteilen kann ?