So, um das Thema nochmal auszugreifen, unabhängig davon welche Pflichten ich als Beamter, als denkender Mensch oder als Rechtspfleger habe: Im vorliegenden Fall höre ich gerade die Betroffene unter Fristsetzung an. Ich habe ihr angedroht, dass sowohl
a) die mit besagtem Schein bewilligte Beratungshilfe aufgehoben wird als auch
b) die StA die Sache als Strafsache bekommt,wenn sie sich nicht äußert. Damit ist wohl automatisch das Hintertürchen offen gelassen, dass ich auf eine der beiden Sachen verzichten könnte, wenn sie sich meldet. Ich kann aber auch beides trotzdem tun, je nachdem.
(Eine Abschrift hiervon geht an den RA der hier den Antrag gestellt hat, aber bloß zur Kenntnis, und in der Anhörung fordere ich die Betroffene zudem auf, den Anwalt, den sie ggf. mit dem erteilten Schein schon aufgesucht hat, zu benachrichtigen.)Als Mensch denke ich, habe ich momentan mein Möglichstes getan, als Beamter erfülle ich meine Aufklärungspflicht und als Rechtspfleger halte ich mich an das Prinzip des rechtlichen Gehörs.
Und alles in allem bin ich gespannt, was passieren wird.
Gibt es was Neues? Ich habe einen ähnlichen Fall, daher leider Interesse am Verfahrensablauf (und am Resultat).
In meiner Sache jedoch wäre der zweite (nachträgliche) Antrag fristgerecht und somit bis auf die Tatsache, dass bereits fälschlicherweise Beratungshilfe bewilligt wurde (die zur Aufhebung kommen müsste), bewilligungsfähig, sodass im Endeffekt zwei Anwälte (der mit dem aufzuhebenden "Schein" und der mit dem nachträglichen Antrag), Vergütungsansprüche gegen die Landeskasse haben dürften.
(Sachverhalt - vielleicht - deutlicher:
1. Februar: Eingang des schriftlichen Antrags auf nachträgliche Beratungshilfegewährung, Erstberatung Ende Januar
2. Februar: pers. Antragstellung, Versicherung, keine Beratung bislang erfolgt, Schein erteilt,
3. Februar: Erfassung des Antrags vom 1.Febr. im System
4. Februar: Vorlage des am 1.Febr. eingegangen Antrags an mich
Somit sind die Angaben im nachträglichen Antrag wahrheitsgemäß, dem Antrag müsste entsprochen werden.)