Enthebung aus dem Amt Geschäftsleiter

  • Eine Amtsenthebung wird es wohl hoffentlich nicht werden... ;) Ich stelle mir vor, dass man seinem unmittelbaren Dienstvorgesetzten darüber in Kenntnis setzt, dass man die Funktion als GL aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen kann und möchte, ggf. mit sofortiger Wirkung. Dann ist er am Zug, sich um einen neuen, geeigneten Kanditaten zu bemühen.

  • Bei unserem OLG gibt es ein "Gesundheitsmanagement", an welches sich jeder Bedienstete ohne Einhaltung des Dienstweges und unter Einhaltung der Vertraulichkeit wenden kann. Wenn es so etwas auch bei Euch gibt, würde ich mich zunächst dorthin wenden und das Problem dort offen vortragen.

    Ansonsten wäre m.E. für so eine Sache auch der ÖPR Ansprechpartner des Bediensteten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wenn Du mit Deinem Behördenleiter nicht reden kannst, solltest Du ein kurzes Schreiben aufsetzen mit dem Inhalt, dass Du darum bittest, Dich aus gesundheitlichen Gründen so bald wie möglich von Deinen Geschäftsleiteraufgaben zu enbinden und Dich anderweitig einzusetzen. Bei uns werden die GL-Aufgaben offiziell vom OLG übertragen, weil sie als Beförderungsstellen ja auch ausgeschrieben werden müssen. Da könnte man in so einem Fall auch erst mal telefonisch vorfühlen und dann ggf. das Schreiben an das OLG adressieren (auf dem Dienstweg natürlich).

  • Einen Anspruch darauf, künftig nicht mehr für bestimmte Aufgaben eingesetzt zu werden, hast Du nicht. Das gilt auch für die Funktion des Geschäftsleiters.
    Du kannst Dich mit Deinem Anliegen aber schriftlich und auf dem Dienstweg an denjenigen wenden, der für die Bestellung der Geschäftsleiter zuständig ist (LSA: Leiter der Mittelbehörden). Damit setzt Du zumindest ein Räderwerk in Gang.

  • Einen Anspruch darauf, künftig nicht mehr für bestimmte Aufgaben eingesetzt zu werden, hast Du nicht. Das gilt auch für die Funktion des Geschäftsleiters.
    Du kannst Dich mit Deinem Anliegen aber schriftlich und auf dem Dienstweg an denjenigen wenden, der für die Bestellung der Geschäftsleiter zuständig ist (LSA: Leiter der Mittelbehörden). Damit setzt Du zumindest ein Räderwerk in Gang.

    Grundsätzlich würde ich zustimmen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ausnahmsweise die Fürsorgepflicht des Dienstherren für den Beamten einerseits, die Pflicht des Dienstherren zur effizienten Organisation seiner Behörden andererseits hier das normale Ermessen zur "Geschäftsverteilung" seiner Beamten auf Null reduzieren.

    (Im Übrigen wäre wohl jeder Verantwortliche der Mittelbehörde mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er eine derart wichtige Stelle wie die des GL mit jemandem besetzt lässt, der selbst - aus welchen Gründen auch immer - sagt "ich schaffe es nicht mehr")

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • (Im Übrigen wäre wohl jeder Verantwortliche der Mittelbehörde mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er eine derart wichtige Stelle wie die des GL mit jemandem besetzt lässt, der selbst - aus welchen Gründen auch immer - sagt "ich schaffe es nicht mehr")

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    Da ist nichts mehr hinzuzufügen!

  • Versetzungsgesuch scheint nicht zu klappen. Dann mein Tipp, der an "meiner" Behörde schon funktioniert hat.

    Rede doch einfach mit deinem Direktor/in / Präsident/in.
    Der soll sich einfach über dich beim OLG beschweren, nach dem Motto "Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nicht möglich".
    Dann geht eine Umsetzung entweder beim gleichen Gericht als "normaler" Rechtspfleger, oder Versetzung an ein anderes Gericht sehr schnell.

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