Hallo,
ich habe einen Übertragungs- und Erbvertrag, welcher aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen werden soll. Dieser Vertrag enthält neben zwei Erbverträgen (Vertragsparteien sind Mutter und Sohn, beide testieren) auch weitere Bestimmungen. Eine Partei überträgt einen Sparbrief auf die andere Vertragspartei, diese verpflichtet sich dafür zur Einräumung eines Wohnrechts. Ferner sind sich die Parteien einig, dass ein Teil der Summe des Sparbriefes als monatliche Unterhaltsleistung zu zahlen ist, endend 2006.
Ich denke, dass ich diesen Erbvertrag wegen § 2300 Abs. 2 BGB nicht zurückgeben kann. Wie seht ihr das?