Rückgabe Erbvertrag (Übertragungs- und Erbvertrag)

  • Hallo,

    ich habe einen Übertragungs- und Erbvertrag, welcher aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen werden soll. Dieser Vertrag enthält neben zwei Erbverträgen (Vertragsparteien sind Mutter und Sohn, beide testieren) auch weitere Bestimmungen. Eine Partei überträgt einen Sparbrief auf die andere Vertragspartei, diese verpflichtet sich dafür zur Einräumung eines Wohnrechts. Ferner sind sich die Parteien einig, dass ein Teil der Summe des Sparbriefes als monatliche Unterhaltsleistung zu zahlen ist, endend 2006.
    Ich denke, dass ich diesen Erbvertrag wegen § 2300 Abs. 2 BGB nicht zurückgeben kann. Wie seht ihr das?

  • Erbverträge, die in derselben Urkunde irgendwelche anderen schuldrechtlichen Vereinbarung enthalten, können nicht zurück gegeben werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Eheverträge, Pflichtteilsverzichte oder dein obiges Beispiel handelt.

    Leider habe ich gerade die Fundstelle, aus der ich das bei meinem Fall damals entnommen habe, nicht zur Hand, sorry.

  • Möglich ist aber die Rückgabe in die Verwahrung des Urkundsnotars (wenn gewünscht...)
    s. Palandt zu § 2300 BGB, Rdnr. 3


    Schon möglich, aber der darf ihn auch nicht zurück an die Vertragschließenden geben. Daher bringt das nichts.

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