Rückschlagsperre 0
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Guten Morgen, in einem Regelinsolvenzverfahren habe ich das Problem, dass der Treuhänder Klage erhoben hat wegen insolvenzrechtlicher Anfechtung. Begründung: am 25.06.2013 hat die Schuldnerin Insolvenzeröffnungsantrag gestellt. Am 24.06.2013 wurde der Bank per Zustellungsurkunde das vorläufige Zahlungsverbot zugestellt. Versäumnisurteil lag vor. Für mich beträgt die Rückschlagsperre § 88 einen Monat. Wenn die Zustellung die Wirkung eines Arrestes gem. § 930 ZPO hat, beträgt die Frist einen Monat und beginnt mit Zustellung, also am 24.05.2013 und endet am 24.06.2013 Montag. Der Treuhänder beruft sich außerdem auf drei Monate, m. E. nur im Verbraucherinsolvenzverfahren anwendbar. Fundstellen zur Arresthandhabung wären nützlich.
Die Schuldnerin hat lediglich ein "Blatt" dem Gericht eingereicht und zwar Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und den Vermerk "Fragebogen und Stundungsantrag reiche ich nach".
Maggi