Hallo,
meine Erblasserin stand unter Betreuung. Sie hinterlässt ca. 50.000,00 €. Betreuer war ein Rechtsanwalt. Das Nachlassverfahren wird wohl streitig werden, weil die Betroffene bei Errichtigung des notariellen Testaments nicht mehr testierfähig war. Würdet ihr in diesem Fall bis zum Abschluss des Erbscheinsverfahrens eine Nachlasspflegschaft anordnen?
Es dürfte aber nicht anzunehmen sein, dass eine Berufbetreuerin mit dem Geld durchbrennt... Wie handhabt ihr das? Die Betreuung endet mit dem Tod.